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Rentenalter Deutschland 2026: Wann kann ich in Rente gehen?

Rentenalter Deutschland 2026: Wann kann ich in Rente gehen?

Das Rentenalter in Deutschland liegt nicht für alle Menschen bei exakt 67 Jahren. Die Regelaltersgrenze wird seit mehreren Jahren schrittweise angehoben. Entscheidend für den persönlichen Rentenbeginn ist vor allem der Geburtsjahrgang.

Für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt bei der regulären Altersrente grundsätzlich die Altersgrenze von 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze teilweise darunter.

Gleichzeitig gibt es verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Dafür gelten jedoch jeweils eigene Voraussetzungen. Je nach Rentenart können beispielsweise 35 oder 45 Versicherungsjahre erforderlich sein. Bei einer vorzeitigen Altersrente können außerdem dauerhafte Abschläge entstehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welches Rentenalter 2026 gilt, wie die Altersgrenze nach Jahrgang berechnet wird und welche Möglichkeiten für einen früheren Rentenbeginn bestehen.


Inhaltsverzeichnis

  • Was bedeutet Rentenalter in Deutschland?
  • Rentenalter 2026 auf einen Blick
  • Welche Altersgrenze gilt für meinen Jahrgang?
  • Rentenalter nach Geburtsjahrgang
  • Regelaltersrente: Voraussetzungen
  • Kann man vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen?
  • Rente mit 63
  • Rente für besonders langjährig Versicherte
  • Was bedeutet die 35-Jahre-Regel?
  • Was bedeutet die 45-Jahre-Regel?
  • Rente für schwerbehinderte Menschen
  • Wie hoch ist der Abschlag bei früherer Rente?
  • Muss jeder bis 67 arbeiten?
  • Wie finde ich meinen persönlichen Rentenbeginn?
  • Wann sollte man die Rente beantragen?
  • FAQ zum Rentenalter 2026
  • Fazit

Was bedeutet Rentenalter in Deutschland?

Mit dem Begriff Rentenalter ist meistens das Alter gemeint, ab dem eine Person eine Altersrente ohne Abschläge beziehen kann.

Rechtlich gibt es allerdings nicht nur ein einziges Rentenalter. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

Die wichtigste ist die Regelaltersrente.

Für diese Rente müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die maßgebliche Altersgrenze muss erreicht sein.
  2. Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren muss erfüllt sein.

Das bedeutet: Die Aussage „In Deutschland geht jeder mit 67 in Rente“ ist zu einfach.

Für viele jüngere Jahrgänge stimmt die Altersgrenze von 67 Jahren bei der Regelaltersrente. Für ältere Jahrgänge gelten jedoch niedrigere, schrittweise angehobene Altersgrenzen. Außerdem gibt es weitere Rentenarten.


Rentenalter 2026 auf einen Blick

Die Regelaltersgrenze wird bis zum Geburtsjahrgang 1964 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Für 2026 sind unter anderem folgende Jahrgänge relevant:

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Diese Staffelung entspricht den aktuellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung.

Beispiel

Wer 1961 geboren wurde, erreicht die reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 6 Monaten.

Wer 1963 geboren wurde, erreicht sie mit 66 Jahren und 10 Monaten.

Für Personen ab Jahrgang 1964 gilt grundsätzlich:

67 Jahre.


Welche Altersgrenze gilt für meinen Jahrgang?

Das persönliche Rentenalter hängt vor allem vom Geburtsjahrgang und von der gewünschten Rentenart ab.

Das ist wichtig, weil beispielsweise folgende Situationen unterschiedlich behandelt werden:

  • reguläre Altersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Deshalb reicht die Frage „Wann kann ich in Rente?“ allein nicht immer aus.

Man muss zusätzlich wissen:

Welche Rentenart kommt für mich infrage?


Regelaltersrente: Wann kann ich regulär in Rente?

Die Regelaltersrente ist die normale Altersrente.

Für die Regelaltersrente gilt:

  • Sie müssen die für Ihren Jahrgang geltende Altersgrenze erreicht haben.
  • Sie müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre Versicherungszeit erfüllen.

Die Altersgrenze steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre.

Für Personen des Geburtsjahrgangs 1964 und später liegt sie bei 67 Jahren.

Wichtig

Das bedeutet nicht, dass jeder Mensch bis exakt zum 67. Geburtstag arbeiten muss.

Man kann je nach persönlicher Situation auch früher aufhören zu arbeiten und eine andere Altersrente in Anspruch nehmen. Dafür gelten allerdings zusätzliche Voraussetzungen und gegebenenfalls Abschläge.


Kann man vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen?

Ja.

Deutschland bietet verschiedene Möglichkeiten für einen früheren Rentenbeginn.

Welche Möglichkeit infrage kommt, hängt unter anderem ab von:

  • Geburtsjahr
  • Versicherungszeiten
  • gesundheitlicher Situation
  • Grad der Behinderung
  • gewünschtem Rentenbeginn
  • erfüllter Wartezeit

Eine vorzeitige Altersrente bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Rente ohne finanzielle Einbußen gezahlt wird.

Bei bestimmten Rentenarten können dauerhafte Abschläge entstehen.


Rente mit 63: Was bedeutet das eigentlich?

Der Begriff „Rente mit 63“ ist weit verbreitet.

Er kann jedoch missverständlich sein.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass „Rente mit 63“ keine eigenständige Rentenart ist. Umgangssprachlich werden damit verschiedene Möglichkeiten einer vorgezogenen Altersrente bezeichnet.

Eine Möglichkeit betrifft die Altersrente für langjährig Versicherte.

Wer mindestens 35 Jahre Versicherungszeit erfüllt, kann diese Rentenart grundsätzlich bereits ab 63 Jahren in Anspruch nehmen. Bei einem vorgezogenen Beginn können jedoch Abschläge entstehen.

Für jeden Monat, den die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent.

Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.


Wie hoch ist der Abschlag bei einer vorzeitigen Rente?

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag grundsätzlich:

0,3 Prozent pro Monat

für den vorgezogenen Rentenbeginn.

Das kann sich über mehrere Jahre deutlich summieren.

Die Deutsche Rentenversicherung nennt als maximalen Abschlag bei dieser Rentenart 14,4 Prozent.

Beispiel

Angenommen, eine Person beginnt ihre Altersrente 24 Monate früher.

Dann ergibt sich:

24 × 0,3 % = 7,2 %

Dieser Abschlag bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen.

Das Beispiel dient nur zur Veranschaulichung. Für die tatsächliche Berechnung sind die persönliche Rentenart und der individuelle Rentenbeginn entscheidend.


Rente für besonders langjährig Versicherte

Eine weitere Möglichkeit ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Hierfür sind grundsätzlich 45 Jahre Versicherungszeit erforderlich.

Die Altersgrenze wird ebenfalls schrittweise angehoben.

Für Personen ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Altersrente bei 65 Jahren.

Wichtig

Die oft verwendete Bezeichnung:

„Rente mit 63 ohne Abschlag“

gilt nicht allgemein für alle Menschen.

Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab.

Für jüngere Jahrgänge liegt sie höher.

Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben wurde.


Was bedeutet die 35-Jahre-Regel?

Die 35 Jahre Versicherungszeit sind für die Altersrente für langjährig Versicherte wichtig.

Dabei werden nicht ausschließlich reine Beitragsjahre betrachtet. Für die Wartezeit können je nach Rentenart und persönlicher Situation verschiedene anrechenbare Zeiten berücksichtigt werden.

Wer die erforderlichen 35 Jahre erfüllt, kann unter bestimmten Voraussetzungen früher als zur Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Allerdings kann eine vorzeitige Inanspruchnahme zu Abschlägen führen.


Was bedeutet die 45-Jahre-Regel?

Die 45 Jahre sind für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte relevant.

Wer die erforderliche Versicherungszeit erfüllt und die entsprechende Altersgrenze erreicht, kann diese Rente ohne Abschläge erhalten.

Aber auch hier gilt:

45 Jahre Versicherungszeit bedeuten nicht automatisch, dass jeder mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen kann.

Das hängt vom Geburtsjahrgang ab.


Rentenalter für den Jahrgang 1960

Der Jahrgang 1960 erreicht die Regelaltersgrenze mit:

66 Jahren und 4 Monaten

Das gilt für die Regelaltersrente.

Für andere Altersrenten können andere Altersgrenzen gelten.


Rentenalter für den Jahrgang 1961

Wer 1961 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit:

66 Jahren und 6 Monaten

Diese Anhebung ist Teil der schrittweisen Erhöhung auf 67 Jahre.


Rentenalter für den Jahrgang 1962

Für den Geburtsjahrgang 1962 liegt die Regelaltersgrenze bei:

66 Jahren und 8 Monaten

Auch bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für diesen Jahrgang eine eigene Altersgrenze. Sie liegt dort bei 64 Jahren und 8 Monaten.


Rentenalter für den Jahrgang 1963

Wer 1963 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit:

66 Jahren und 10 Monaten

Die Deutsche Rentenversicherung nennt für diesen Jahrgang bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren bei der Altersrente für langjährig Versicherte einen Abschlag von bis zu 13,8 Prozent, wenn die Rente entsprechend früh beginnt.


Rentenalter ab Jahrgang 1964

Für alle Personen, die 1964 oder später geboren wurden, gilt bei der Regelaltersrente grundsätzlich:

67 Jahre

Damit ist die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze abgeschlossen.

Bei anderen Rentenarten gelten weiterhin eigene Voraussetzungen und Altersgrenzen.


Rente für schwerbehinderte Menschen

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Altersrente gehen.

Dafür müssen unter anderem:

  • die erforderliche Altersgrenze erreicht sein,
  • eine entsprechende Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen,
  • und die notwendige Wartezeit erfüllt sein.

Für Menschen ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei 65 Jahren. Ein früherer Rentenbeginn ist unter Voraussetzungen ab 62 Jahren möglich, dann allerdings mit Abschlägen.

Die Regelungen sind abhängig vom Geburtsjahrgang.


Muss jeder bis 67 arbeiten?

Nein.

Das ist einer der häufigsten Irrtümer beim Thema Rentenalter.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt ausdrücklich klar, dass das Regelrentenalter von 67 Jahren nicht für jeden Menschen gilt. Die Altersgrenze von 67 Jahren gilt bei der Regelaltersrente grundsätzlich für Geburtsjahrgänge ab 1964. Für ältere Jahrgänge gelten niedrigere Altersgrenzen. Außerdem gibt es weitere Altersrenten.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss allerdings prüfen, ob die Voraussetzungen für eine entsprechende Rentenart erfüllt sind und ob ein Abschlag entsteht.


Kann man mit 60 in Rente gehen?

Eine pauschale Rente ab 60 gibt es für die allgemeine gesetzliche Altersrente nicht.

Es existieren zwar besondere Regelungen für bestimmte Personengruppen und Rentenarten, aber für die normale Altersrente kann man nicht einfach frei entscheiden:

„Ich bin 60 und möchte jetzt reguläre Altersrente.“

Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.

Deshalb sollte man vor einem geplanten frühen Ruhestand den individuellen Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.


Kann man mit 63 ohne Abschlag in Rente gehen?

Nicht automatisch.

Die Antwort hängt vom Geburtsjahrgang und der Rentenart ab.

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings können Abschläge entstehen.

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann ein abschlagsfreier früherer Rentenbeginn möglich sein, wenn 45 Jahre Versicherungszeit erfüllt sind und die entsprechende Altersgrenze erreicht wurde.

Für jüngere Jahrgänge liegt diese Altersgrenze jedoch nicht mehr bei 63, sondern steigt bis auf 65 Jahre.


Was passiert, wenn man nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet?

Wer die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt, muss nicht zwingend sofort einen Rentenantrag stellen.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass bei einem späteren Beginn der Regelaltersrente unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag entstehen kann.

Wer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten möchte, sollte allerdings die persönliche Situation prüfen.

Denn neben dem Rentenbeginn können auch Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Steuer eine Rolle spielen.


Wie finde ich meinen persönlichen Rentenbeginn?

Das genaue Rentenalter lässt sich am zuverlässigsten anhand des persönlichen Geburtsdatums und der gewünschten Rentenart bestimmen.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt dafür einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner zur Verfügung.

Das ist besser als eine allgemeine Internet-Tabelle, weil bei der persönlichen Situation zusätzliche Voraussetzungen berücksichtigt werden können.

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung


Wann sollte man die Rente beantragen?

Das Erreichen des Rentenalters bedeutet nicht automatisch, dass die Rente ohne Antrag ausgezahlt wird.

Für die Regelaltersrente gilt grundsätzlich: Die Rente sollte rechtzeitig beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Regelaltersrente bei rechtzeitigem Antrag grundsätzlich mit dem Folgemonat nach Erreichen der Altersgrenze beginnt.

Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor dem geplanten Rentenbeginn um den Antrag kümmern.


Was sollte man vor dem Rentenantrag prüfen?

Vor dem Antrag kann es sinnvoll sein, den eigenen Versicherungsverlauf zu kontrollieren.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Sind alle Beschäftigungszeiten erfasst?
  • Wurden Kindererziehungszeiten berücksichtigt?
  • Sind Ausbildungs- oder andere anrechenbare Zeiten vorhanden?
  • Gibt es Lücken im Versicherungsverlauf?
  • Welche Rentenart kommt infrage?
  • Wann wird die persönliche Altersgrenze erreicht?
  • Entstehen bei einem früheren Beginn Abschläge?

Bei Unsicherheiten kann eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung sinnvoll sein.


Rentenalter 2026: Die wichtigsten Zahlen

Thema Regelung
Regelaltersrente Altersgrenze steigt schrittweise auf 67
Jahrgang 1961 66 Jahre + 6 Monate
Jahrgang 1962 66 Jahre + 8 Monate
Jahrgang 1963 66 Jahre + 10 Monate
Jahrgang 1964+ 67 Jahre
35 Versicherungsjahre Altersrente für langjährig Versicherte möglich
45 Versicherungsjahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich
Vorzeitige Altersrente Je nach Rentenart mit Abschlägen möglich
Abschlag bei langjährig Versicherten 0,3 % pro vorgezogenem Monat
Schwerbehinderte Menschen Eigene Altersgrenzen und Voraussetzungen

Die Angaben beziehen sich auf die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen und die Informationen der Deutschen Rentenversicherung für 2026.


Häufige Fragen zum Rentenalter 2026

Ab welchem Alter kann man in Deutschland in Rente gehen?

Das hängt von der Rentenart und vom Geburtsjahrgang ab. Bei der Regelaltersrente steigt die Altersgrenze schrittweise bis auf 67 Jahre. Für Jahrgänge ab 1964 gilt grundsätzlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Wie hoch ist das Rentenalter 2026?

Das hängt vom Geburtsjahrgang ab. Beispielsweise liegt die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1961 bei 66 Jahren und 6 Monaten und für den Jahrgang 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten.

Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind mindestens 35 Jahre Versicherungszeit erforderlich; bei einem vorzeitigen Beginn können Abschläge entstehen.

Kann ich mit 63 ohne Abschlag in Rente gehen?

Nicht automatisch. Die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente hängt insbesondere von der Rentenart, dem Geburtsjahrgang und den Versicherungszeiten ab. Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte wird schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.

Wann gilt das Rentenalter 67?

Für die Regelaltersrente gilt die Altersgrenze von 67 Jahren grundsätzlich für Personen des Geburtsjahrgangs 1964 und später.

Wie hoch ist der Abschlag bei einer vorzeitigen Rente?

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag grundsätzlich 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Was bedeutet 35 Jahre Versicherungszeit?

35 Jahre Versicherungszeit können die Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllen. Je nach Rentenbeginn kann diese Rente vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.

Was bedeutet 45 Jahre Versicherungszeit?

45 Jahre Versicherungszeit sind eine wesentliche Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Der abschlagsfreie Rentenbeginn hängt zusätzlich von der für den Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenze ab.

Muss jeder bis 67 arbeiten?

Nein. 67 Jahre ist die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente ab dem Geburtsjahrgang 1964. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen früheren Rentenbeginn, allerdings gelten dafür zusätzliche Voraussetzungen.

Kann man nach dem regulären Rentenalter weiterarbeiten?

Ja, grundsätzlich ist ein Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus möglich. Bei einem späteren Rentenbeginn kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag entstehen.

Wann sollte man die Rente beantragen?

Die Rente sollte rechtzeitig beantragt werden. Für die Regelaltersrente gilt grundsätzlich, dass sie bei rechtzeitigem Antrag mit dem Folgemonat nach Erreichen der Altersgrenze beginnen kann.


Fazit: Welches Rentenalter gilt 2026?

Das Rentenalter in Deutschland ist nicht für alle Menschen gleich.

Bei der Regelaltersrente wird die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1961 liegt sie 2026 bei 66 Jahren und 6 Monaten, für 1962 bei 66 Jahren und 8 Monaten und für 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt grundsätzlich die Altersgrenze von 67 Jahren.

Wer früher in Rente gehen möchte, hat unter bestimmten Voraussetzungen weitere Möglichkeiten. Dabei spielen insbesondere 35 beziehungsweise 45 Versicherungsjahre, der Geburtsjahrgang und die jeweilige Rentenart eine Rolle. Eine vorzeitige Altersrente kann zu dauerhaften Abschlägen führen.

Deshalb sollte man den persönlichen Rentenbeginn nicht nur anhand einer allgemeinen Zahl bestimmen. Der individuelle Rentenbeginn lässt sich mit den offiziellen Rechnern und Informationen der Deutschen Rentenversicherung genauer prüfen.

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