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Mietvertrag kündigen: Kündigungsfrist für Mieter 2026

Mietvertrag kündigen 2026: Kündigungsfrist für Mieter einfach erklärt

Wer seinen Mietvertrag kündigen möchte, sollte vor allem die Kündigungsfrist und die richtige Form der Kündigung beachten. Bei einem normalen, unbefristeten Wohnraummietvertrag können Mieter grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Entscheidend ist dabei, wann die Kündigung beim Vermieter eingeht. Nach § 573c BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats erfolgen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet.

Auch die Form ist wichtig: Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine reine Nachricht per WhatsApp oder eine gewöhnliche E-Mail reicht deshalb nicht für die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag kündigen, welche Frist für Mieter gilt, wann die Kündigung beim Vermieter sein muss und welche Fehler Sie vermeiden sollten.


Inhaltsverzeichnis

  • Mietvertrag kündigen: Welche Frist gilt für Mieter?
  • Die 3-Monats-Frist einfach erklärt
  • Wann muss die Kündigung beim Vermieter sein?
  • Kündigung zum Monatsende berechnen
  • Beispiel für die Kündigungsfrist
  • Wie muss ein Mietvertrag gekündigt werden?
  • Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
  • Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
  • Mietvertrag kündigen: Vorlage
  • Wie sollte die Kündigung zugestellt werden?
  • Was passiert, wenn die Kündigung zu spät ankommt?
  • Kann ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?
  • Mietvertrag fristlos kündigen
  • Befristeten Mietvertrag kündigen
  • Kündigung bei Nachmieter
  • Was passiert mit der Mietkaution?
  • Was passiert nach der Kündigung?
  • Checkliste
  • FAQ
  • Fazit

Mietvertrag kündigen: Welche Frist gilt für Mieter?

Bei einem normalen unbefristeten Mietvertrag über Wohnraum gilt für Mieter grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Das bedeutet aber nicht einfach, dass man am 15. Januar kündigen und am 15. April ausziehen kann.

Entscheidend ist die gesetzliche Berechnung.

Nach § 573c Abs. 1 BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.

Einfach gesagt:

Wenn Ihre Kündigung rechtzeitig beim Vermieter eingeht, endet das Mietverhältnis grundsätzlich nach der gesetzlichen Frist.

Zugang der Kündigung Mögliches Vertragsende
bis zum 3. Werktag eines Monats Ende des übernächsten Monats
nach dem 3. Werktag grundsätzlich Ende des darauffolgenden übernächsten Monats

Die genaue Berechnung kann bei Feiertagen und Wochenenden relevant werden. Deshalb sollte man bei einem wichtigen Auszugstermin nicht bis zum letzten möglichen Tag warten.


Die 3-Monats-Frist einfach erklärt

Die häufigste Frage lautet:

„Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?“

Bei einem normalen unbefristeten Mietvertrag lautet die einfache Antwort:

Grundsätzlich drei Monate.

Dabei ist wichtig, dass die Kündigung rechtzeitig beim Vermieter eingeht.

Die längeren Kündigungsfristen, die nach fünf beziehungsweise acht Jahren gelten, betreffen nach § 573c BGB grundsätzlich den Vermieter, nicht den Mieter.

Das ist ein häufiger Irrtum.


Wann muss die Kündigung beim Vermieter sein?

Nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben entscheidet, sondern grundsätzlich der Zugang beim Vermieter.

Beispiel:

Sie unterschreiben Ihre Kündigung am 1. Juni.

Wenn der Brief aber erst am 5. Juni beim Vermieter ankommt, kann die gesetzliche Frist für den gewünschten Kündigungstermin bereits verpasst sein.

Deshalb sollten Sie Ihre Kündigung nicht erst am letzten möglichen Tag verschicken.

Praktischer Tipp

Wenn Sie zu einem bestimmten Termin ausziehen möchten, sollten Sie die Kündigung einige Tage früher zustellen.

So haben Sie einen Puffer, falls:

  • die Post verspätet ist,
  • der Vermieter nicht erreichbar ist,
  • ein Feiertag dazwischenliegt,
  • die Zustellung nicht nachweisbar ist.

Kündigung zum Monatsende berechnen

Die gesetzliche Regelung klingt zunächst kompliziert:

spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.

Ein Beispiel macht es einfacher.

Beispiel

Sie möchten, dass Ihr Mietvertrag zum 31. August endet.

Dann muss die Kündigung grundsätzlich so rechtzeitig beim Vermieter eingehen, dass die gesetzliche Frist eingehalten wird.

Bei einem normalen Mietvertrag bedeutet das: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des entsprechenden früheren Monats zugehen.

Wichtig

Wer einen bestimmten Kündigungstermin unbedingt einhalten muss, sollte nicht mit dem letzten möglichen Tag planen.

Es ist besser, die Kündigung deutlich früher abzugeben.


Wie muss ein Mietvertrag gekündigt werden?

Für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses schreibt § 568 BGB die Schriftform vor.

Das bedeutet praktisch:

  • Kündigung ausdrucken
  • unterschreiben
  • an den Vermieter beziehungsweise die richtige Vermieterseite schicken oder übergeben

Eine digitale Nachricht allein ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform grundsätzlich nicht.

Besonders wichtig

Die Kündigung sollte eindeutig formuliert sein.

Zum Beispiel:

„Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

Damit vermeiden Sie unnötige Probleme, wenn Sie beim genauen Enddatum unsicher sind.


Reicht eine E-Mail zur Kündigung?

Grundsätzlich nein.

Bei der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses verlangt § 568 BGB Schriftform.

Eine normale E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder SMS erfüllt diese gesetzliche Schriftform grundsätzlich nicht.

Eine E-Mail kann höchstens zusätzlich als Information an den Vermieter geschickt werden.

Besser:

Unterschriebenes Kündigungsschreiben + nachweisbare Zustellung.


Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Ein gutes Kündigungsschreiben muss nicht kompliziert sein.

Es sollte mindestens eindeutig erkennen lassen:

  • Wer kündigt?
  • Welche Wohnung ist gemeint?
  • Welcher Mietvertrag wird gekündigt?
  • Dass das Mietverhältnis beendet werden soll
  • gewünschter Kündigungstermin beziehungsweise „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Unterschrift

Sinnvolle Angaben

Name des Mieters
Adresse der Wohnung
Name und Anschrift des Vermieters
Datum
Kündigungserklärung
Unterschrift


Mietvertrag kündigen: Vorlage

Du kannst folgende einfache Vorlage verwenden:

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
An
Vermieter / Hausverwaltung
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Ort, Datum
Betreff: Kündigung des Mietvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung
[Adresse der Mietwohnung]
ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum, zu dem das Mietverhältnis endet.
Bitte teilen Sie mir außerdem einen Termin für die Wohnungsübergabe mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Vorname Nachname

Warum „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?

Wenn Sie beim konkreten Enddatum unsicher sind, kann diese Formulierung praktisch sein. Trotzdem sollten Sie die gesetzliche beziehungsweise vertragliche Frist selbst prüfen.


Wie sollte die Kündigung zugestellt werden?

Eine der wichtigsten Fragen beim Mietvertrag kündigen ist der Nachweis.

Sie sollten im Streitfall beweisen können, dass die Kündigung dem Vermieter zugegangen ist.

Mögliche Wege sind beispielsweise:

1. Persönliche Übergabe

Sie übergeben die Kündigung persönlich.

Ideal ist es, sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.

2. Einwurf-Einschreiben

Ein Einwurf-Einschreiben kann einen Zustellnachweis liefern.

3. Übergabe durch Boten

Ein Bote kann die Kündigung übergeben oder in den Briefkasten einwerfen und den Vorgang dokumentieren.

Praktischer Tipp

Wenn der Kündigungstermin wichtig ist, würde ich nicht einfach einen normalen Brief ohne Nachweis verschicken.

Der Nachweis über den Zugang kann später entscheidend sein.


Was passiert, wenn die Kündigung zu spät ankommt?

Wenn Ihre Kündigung die gesetzliche Frist verpasst, endet der Mietvertrag normalerweise nicht zum ursprünglich gewünschten Termin.

Die Kündigung wirkt dann grundsätzlich zum nächsten möglichen Kündigungstermin.

Das kann bedeuten, dass Sie länger Miete zahlen müssen.

Beispiel

Sie möchten zum Monatsende ausziehen, aber Ihre Kündigung kommt erst nach dem maßgeblichen dritten Werktag beim Vermieter an.

Dann kann sich das Ende des Mietverhältnisses entsprechend verschieben.

Deshalb:

Nicht bis zum letzten Tag warten.


Kann ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Das hängt vom Vertrag und von der konkreten Situation ab.

Ein Mieter kann nicht allein deshalb automatisch früher aus dem Mietvertrag aussteigen, weil er:

  • einen neuen Job gefunden hat,
  • in eine andere Stadt zieht,
  • eine andere Wohnung gefunden hat,
  • mit dem Partner zusammenzieht,
  • die Wohnung nicht mehr benötigt.

In solchen Fällen bleibt grundsätzlich die vereinbarte beziehungsweise gesetzliche Kündigungsfrist relevant.

Eine vorzeitige Beendigung kann aber beispielsweise durch eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Vermieter möglich sein.


Kann ein Nachmieter die Kündigungsfrist verkürzen?

Hier gibt es einen weit verbreiteten Irrtum:

„Wenn ich einen Nachmieter finde, kann ich automatisch sofort aus dem Mietvertrag raus.“

So pauschal stimmt das nicht.

Das Finden eines Nachmieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch.

Ob ein früherer Auszug möglich ist, hängt unter anderem von:

  • dem Mietvertrag,
  • einer entsprechenden Vereinbarung,
  • der Zustimmung des Vermieters,
  • und der konkreten Situation

ab.

Deshalb sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass ein Nachmieter automatisch Ihre Kündigungsfrist ersetzt.


Mietvertrag fristlos kündigen

Eine fristlose Kündigung durch den Mieter ist etwas anderes als die normale Kündigung.

Sie kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage.

Nach § 543 BGB kann ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Für Wohnraum nennt § 569 BGB beispielsweise bestimmte besondere Fälle, darunter eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch die Beschaffenheit der Wohnung.

Eine fristlose Kündigung sollte deshalb nicht leichtfertig ausgesprochen werden.

Wenn die Situation rechtlich kompliziert ist, kann eine Beratung durch einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung sinnvoll sein.


Mietvertrag wegen Gesundheitsgefahr kündigen

Eine erhebliche Gesundheitsgefährdung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.

Das bedeutet aber nicht:

„Ich fühle mich in der Wohnung nicht wohl, deshalb kann ich sofort kündigen.“

Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Bei einem solchen Fall sollte die konkrete Situation dokumentiert werden, beispielsweise durch:

  • Fotos
  • Schriftverkehr
  • Mängelanzeigen
  • Gutachten, soweit vorhanden
  • ärztliche Unterlagen, wenn relevant

Und vor einer fristlosen Kündigung sollte die Rechtslage sorgfältig geprüft werden.


Befristeten Mietvertrag kündigen

Ein befristeter Mietvertrag funktioniert anders als ein unbefristeter Mietvertrag.

Bei einem wirksam befristeten Mietverhältnis endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

Eine normale ordentliche Kündigung ist während der Befristung nicht automatisch möglich.

Deshalb sollten Mieter bei einem Zeitmietvertrag besonders genau prüfen:

  • Ist der Mietvertrag tatsächlich wirksam befristet?
  • Gibt es eine vertragliche Kündigungsmöglichkeit?
  • Gibt es einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung?
  • Welche Regelungen stehen im Vertrag?

Für länger als ein Jahr vereinbarte Mietverhältnisse enthält § 550 BGB zudem besondere Anforderungen an die Schriftform des Mietvertrags.


Mietvertrag kündigen während der Mindestmietdauer

Manche Mietverträge enthalten einen Kündigungsausschluss oder eine Mindestmietdauer.

Das kann dazu führen, dass eine normale Kündigung während eines bestimmten Zeitraums ausgeschlossen ist.

Deshalb solltest du vor der Kündigung deinen Mietvertrag prüfen.

Suche insbesondere nach Begriffen wie:

  • Kündigungsausschluss
  • Kündigungsverzicht
  • Mindestmietdauer
  • Vertragslaufzeit
  • Befristung

Wenn du einen solchen Passus findest und unsicher bist, ob er wirksam ist, sollte die konkrete Klausel geprüft werden.


Muss der Mieter einen Kündigungsgrund nennen?

Bei einer normalen Kündigung durch den Mieter ist grundsätzlich kein besonderer Kündigungsgrund erforderlich.

Das unterscheidet die Situation von einer ordentlichen Kündigung durch den Vermieter.

Nach § 573 BGB benötigt der Vermieter grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses; bestimmte Gründe nennt das Gesetz ausdrücklich.

Der Mieter kann dagegen einen normalen unbefristeten Mietvertrag grundsätzlich unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist kündigen.


Was passiert nach der Kündigung?

Nach einer wirksamen Kündigung endet das Mietverhältnis zum entsprechenden Termin.

Danach stehen normalerweise noch einige praktische Schritte an:

Wohnungsübergabe

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Vermieter.

Übergabeprotokoll

Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung und möglichst auch die Zählerstände.

Schlüssel

Alle vereinbarten Schlüssel müssen zurückgegeben werden.

Kaution

Nach dem Auszug kann die Frage der Mietkaution relevant werden.

Die Rückzahlung hängt unter anderem davon ab, ob noch offene Forderungen oder andere berechtigte Ansprüche bestehen.

Adresse ändern

Nach dem Umzug sollten Sie Ihre neue Anschrift unter anderem bei relevanten Vertragspartnern und Behörden aktualisieren.


Was sollte man vor dem Auszug erledigen?

Eine Kündigung ist nur der erste Schritt.

Vor dem Umzug sollten Sie außerdem:

  • Stromvertrag prüfen
  • Internetvertrag prüfen
  • Versicherungen informieren
  • Bank informieren
  • Arbeitgeber über neue Adresse informieren
  • Behörden informieren
  • Nachsendeauftrag prüfen
  • Zählerstände dokumentieren
  • Wohnung vollständig räumen
  • Schlüssel zurückgeben

Gerade bei einem Umzug innerhalb Deutschlands solltest du außerdem die Meldepflicht beachten.

Hier kannst du später sinnvoll auf deinen bestehenden RegionGuide-Artikel zur Anmeldung beziehungsweise Ummeldung verlinken.


Mietvertrag kündigen: Häufige Fehler

Fehler 1: Nur per WhatsApp kündigen

Eine WhatsApp-Nachricht ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform grundsätzlich nicht.

Fehler 2: Kündigung zu spät abschicken

Nicht das Absendedatum ist das Entscheidende. Der Zugang beim Vermieter muss rechtzeitig erfolgen.

Fehler 3: Keine Kopie behalten

Behalte immer eine Kopie des unterschriebenen Schreibens.

Fehler 4: Keine Zustellung nachweisen können

Bei einem wichtigen Kündigungstermin solltest du einen nachvollziehbaren Zustellnachweis haben.

Fehler 5: Nachmieter als automatische Lösung betrachten

Ein Nachmieter beendet den bestehenden Mietvertrag nicht automatisch.

Fehler 6: Befristeten Vertrag wie einen normalen Mietvertrag behandeln

Bei einem Zeitmietvertrag können andere Regeln gelten.

Fehler 7: Fristlose Kündigung ohne rechtliche Grundlage

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus.


Mietvertrag kündigen: Checkliste

Vor der Kündigung

☐ Mietvertrag prüfen
☐ Kündigungsfrist prüfen
☐ Mindestmietdauer prüfen
☐ Kündigungsausschluss prüfen
☐ Befristung prüfen

Kündigung schreiben

☐ Name des Mieters
☐ Adresse der Wohnung
☐ Vermieter / Hausverwaltung
☐ Kündigung eindeutig formulieren
☐ Kündigungstermin angeben oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schreiben
☐ Datum
☐ Unterschrift

Zustellung

☐ Kündigung rechtzeitig zustellen
☐ Zugang dokumentieren
☐ Kopie aufbewahren

Nach der Kündigung

☐ Übergabetermin vereinbaren
☐ Zählerstände dokumentieren
☐ Übergabeprotokoll erstellen
☐ Schlüssel zurückgeben
☐ Kaution klären
☐ neue Adresse mitteilen


FAQ: Mietvertrag kündigen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet.

Kann ich meinen Mietvertrag jederzeit kündigen?

Ein normaler unbefristeter Mietvertrag kann grundsätzlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Befristungen, Mindestmietdauer oder Kündigungsausschlüssen können andere Regeln gelten.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine reine E-Mail reicht daher grundsätzlich nicht für die gesetzliche Schriftform.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

Bei der normalen Kündigung durch den Mieter ist grundsätzlich kein besonderer Kündigungsgrund erforderlich.

Kann ich mit einem Nachmieter früher ausziehen?

Nicht automatisch. Ein Nachmieter beendet den bestehenden Mietvertrag nicht von selbst. Eine frühere Vertragsbeendigung kann aber mit dem Vermieter vereinbart werden.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Dann endet das Mietverhältnis grundsätzlich erst zum nächsten möglichen Kündigungstermin.

Kann ich fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es muss grundsätzlich ein wichtiger Grund vorliegen, aufgrund dessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.

Kann ich einen befristeten Mietvertrag kündigen?

Das hängt vom konkreten Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine normale ordentliche Kündigung ist bei einem wirksam befristeten Mietverhältnis nicht automatisch möglich.

Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Ja. Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfordert grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift.

Wann endet mein Mietvertrag nach der Kündigung?

Bei einem normalen unbefristeten Mietvertrag richtet sich das Ende nach der gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Kündigungsfrist. Nach § 573c BGB gilt für die ordentliche Kündigung des Mieters grundsätzlich die Dreimonatsregel.

Kann der Vermieter meine Kündigung ablehnen?

Bei einer ordentlichen Kündigung des Mieters geht es grundsätzlich nicht darum, ob der Vermieter die Kündigung „genehmigt“. Entscheidend sind die gesetzlichen beziehungsweise wirksam vereinbarten Voraussetzungen und der Zugang der Kündigung.


Fazit: Mietvertrag kündigen richtig gemacht

Wer seinen Mietvertrag kündigen möchte, sollte vor allem vier Dinge beachten:

Erstens: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Befristung, Mindestmietdauer oder Kündigungsausschluss.

Zweitens: Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt für Mieter grundsätzlich die gesetzliche Dreimonatsfrist. Nach § 573c BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats erfolgen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.

Drittens: Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Viertens: Sorgen Sie dafür, dass Sie den Zugang beim Vermieter im Zweifel nachweisen können.

Wer diese Punkte beachtet, vermeidet die häufigsten Fehler bei der Wohnungskündigung und kann den Umzug besser planen.

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