Kaution zurück: Wann muss der Vermieter die Mietkaution auszahlen?
Nach dem Auszug kommt für viele Mieter noch eine letzte wichtige Frage:
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Antwort ist leider nicht so einfach wie „nach drei Monaten“.
Für die Rückzahlung der Mietkaution gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von beispielsweise drei oder sechs Monaten, die in jedem Mietverhältnis automatisch gilt. Entscheidend ist vielmehr, ob der Vermieter noch berechtigte Ansprüche prüfen oder durchsetzen muss.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- Schäden an der Wohnung vorhanden sind,
- Mietzahlungen offen sind,
- noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht,
- oder andere Ansprüche aus dem Mietverhältnis geklärt werden müssen.
Gleichzeitig darf die Kaution nicht einfach auf unbestimmte Zeit ohne nachvollziehbaren Grund zurückgehalten werden.
Die Kaution dient grundsätzlich als Sicherheit für Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. § 551 BGB regelt unter anderem die Höhe und Anlage der Geldkaution. Sie darf bei Wohnraum grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen; die Betriebskosten werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. (gesetze-im-internet.de)
In diesem Ratgeber erfährst du, wann die Kaution zurückkommen kann, wann der Vermieter einen Teil einbehalten darf und was du tun kannst, wenn die Rückzahlung zu lange auf sich warten lässt.
Inhaltsverzeichnis
- Was passiert mit der Kaution nach dem Auszug?
- Gibt es eine feste Frist für die Rückzahlung?
- Warum zahlt der Vermieter die Kaution nicht sofort zurück?
- Wie lange darf die Kaution wegen Schäden einbehalten werden?
- Darf der Vermieter Geld für Reparaturen abziehen?
- Was passiert mit der Kaution bei offenen Nebenkosten?
- Darf der Vermieter die gesamte Kaution zurückhalten?
- Was passiert mit den Zinsen?
- Wie hoch darf die Mietkaution sein?
- Muss die Kaution verzinst werden?
- Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
- Kaution schriftlich zurückfordern
- Musterbrief für die Rückzahlung
- Kaution nach Wohnungsübergabe
- Was passiert bei einem Vermieterwechsel?
- Kaution bei Nachzahlung
- Checkliste
- FAQ
- Fazit
Was passiert mit der Kaution nach dem Auszug?
Die Mietkaution ist keine zusätzliche Miete.
Sie dient als Sicherheit für mögliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
Wenn das Mietverhältnis endet, die Wohnung zurückgegeben wurde und keine berechtigten Forderungen mehr bestehen, muss die Kaution grundsätzlich nicht dauerhaft beim Vermieter bleiben.
Allerdings kann der Vermieter zunächst prüfen, ob beispielsweise:
- Mietrückstände bestehen,
- Schäden vorhanden sind,
- noch Ansprüche wegen der Wohnungsrückgabe bestehen,
- eine Betriebskostenabrechnung noch aussteht.
Deshalb kann es zwischen Schlüsselübergabe und tatsächlicher Rückzahlung einen gewissen Zeitraum geben.
Gibt es eine feste Frist für die Rückzahlung?
Nein – eine allgemeine gesetzliche „3-Monats-Frist“ gibt es nicht.
Das ist einer der häufigsten Irrtümer beim Thema Kaution zurück.
Das Gesetz nennt keine pauschale Frist wie:
„Der Vermieter muss die Kaution spätestens nach drei Monaten zurückzahlen.“
Stattdessen kommt es auf die Umstände des konkreten Mietverhältnisses an.
Der Vermieter muss ausreichend Zeit haben, mögliche Ansprüche zu prüfen.
Eine unbegrenzte Zurückhaltung ohne nachvollziehbaren Grund ist daraus aber nicht abzuleiten.
Deshalb sind zwei Aussagen gleichermaßen problematisch:
❌ „Die Kaution muss immer nach drei Monaten zurück sein.“
und
❌ „Der Vermieter kann die Kaution beliebig lange behalten.“
Beides ist zu pauschal.
Warum zahlt der Vermieter die Kaution nicht sofort zurück?
Eine Wohnung kann am Tag der Übergabe vollständig leer und sauber sein.
Trotzdem können noch offene Fragen bestehen.
Ein typisches Beispiel ist die Nebenkostenabrechnung.
Angenommen:
Du ziehst im September aus.
Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten läuft aber bis Dezember.
Dann stehen bestimmte tatsächliche Kosten möglicherweise erst später endgültig fest.
Der Vermieter kann deshalb unter bestimmten Umständen ein angemessenes Sicherungsinteresse an einem Teil der Kaution haben.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die komplette Kaution jahrelang einbehalten werden darf.
Darf der Vermieter die gesamte Kaution zurückhalten?
Nicht automatisch.
Wenn beispielsweise nur eine konkrete offene Forderung besteht, bedeutet das nicht ohne Weiteres, dass deshalb die gesamte Kaution dauerhaft blockiert werden darf.
Hier kommt es auf die konkrete Höhe und Art der möglichen Forderung an.
Beispiel
Kaution:
2.400 €
Offene berechtigte Forderung:
300 €
Dann sollte nicht einfach ohne weitere Begründung die gesamte Kaution dauerhaft einbehalten werden.
Der konkrete Anspruch und die rechtliche Situation müssen berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn die Wohnung beschädigt ist?
Hier muss zwischen normaler Abnutzung und einem tatsächlich ersatzfähigen Schaden unterschieden werden.
Eine Mietwohnung wird während mehrjähriger Nutzung nicht automatisch in den Zustand zurückgegeben, in dem sie beim Einzug war.
Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist etwas anderes als eine Beschädigung.
Beispiel für normale Abnutzung
- normale Gebrauchsspuren
- übliche Abnutzung von Bodenbelägen
- normale Alterungserscheinungen
Beispiel für mögliche Schäden
- stark beschädigte Türen
- zerbrochene Einbauten
- erhebliche Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung
Ob ein konkreter Schaden tatsächlich vom Mieter ersetzt werden muss, hängt von den Umständen ab.
Wie lange darf der Vermieter Geld wegen Schäden einbehalten?
Hier gibt es ebenfalls keine pauschale „Kautionsfrist“.
Ein wichtiger gesetzlicher Anhaltspunkt ist § 548 BGB.
Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren grundsätzlich in sechs Monaten. Die Frist beginnt mit der Rückgabe der Mietsache. (gesetze-im-internet.de)
Das bedeutet aber nicht automatisch:
„Nach genau sechs Monaten muss die gesamte Kaution ausgezahlt werden.“
Verjährungsfragen und die Frage, wann eine Kaution abgerechnet werden muss, sind nicht dasselbe.
Deshalb sollte man die beiden Dinge nicht miteinander verwechseln.
Darf der Vermieter Reparaturkosten von der Kaution abziehen?
Das hängt davon ab, warum die Reparatur notwendig ist.
Wenn ein Schaden vom Mieter verursacht wurde und dieser dafür rechtlich haftet, kann ein entsprechender Anspruch des Vermieters bestehen.
Normale Instandhaltung beziehungsweise normale Abnutzung ist dagegen nicht automatisch ein Schaden, den der Mieter bezahlen muss.
Beispiel
Ein Teppich ist nach zehn Jahren normal abgenutzt.
Das ist nicht automatisch dasselbe wie ein neuer, vom Mieter verursachter Schaden.
Bei der Bewertung können unter anderem Alter, Zustand, Ursache und Umfang der Beschädigung eine Rolle spielen.
Muss der Vermieter einen Schaden nachweisen?
Wenn der Vermieter Geld wegen eines Schadens verlangt, sollte nachvollziehbar sein, welcher Schaden besteht und welcher Betrag dafür angesetzt wird.
Eine pauschale Aussage wie:
„Wir behalten 1.000 € wegen Renovierung.“
ist für den Mieter nicht besonders hilfreich.
Du solltest nachfragen:
- Welcher konkrete Schaden?
- Wann wurde er festgestellt?
- Welche Kosten entstehen?
- Warum soll der Mieter dafür haften?
- Gibt es eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag?
Je konkreter die Forderung, desto besser lässt sie sich prüfen.
Was passiert mit der Kaution bei offenen Nebenkosten?
Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Mieter nicht sofort die komplette Kaution erhalten.
Wenn die letzte Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt wurde, kann ein Vermieter unter bestimmten Umständen einen angemessenen Betrag zur Sicherung einer möglichen Nachforderung zurückbehalten.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er die gesamte Kaution einbehalten darf.
Beispiel
Kaution:
1.800 €
Voraussichtlich offene Betriebskosten:
250 €
Dann ist die Frage, welcher Betrag zur Sicherung eines möglichen Anspruchs angemessen ist.
Der konkrete Betrag hängt von der Situation und den zu erwartenden Kosten ab.
Kann die Kaution wegen der Nebenkostenabrechnung komplett einbehalten werden?
Nicht pauschal.
Ein Vermieter sollte die Höhe des zurückbehaltenen Betrags an der tatsächlichen Situation orientieren.
Eine Kaution ist keine pauschale Reserve für jede denkbare zukünftige Forderung.
Wenn du bereits eine ungewöhnlich hohe Einbehaltung bemerkst, kannst du eine nachvollziehbare Erklärung verlangen.
Das gilt insbesondere dann, wenn:
- die Wohnung mängelfrei übergeben wurde,
- keine Mietrückstände bestehen,
- keine konkreten Schäden vorhanden sind,
- aber trotzdem die komplette Kaution zurückgehalten wird.
Was passiert mit den Zinsen?
Bei einer Geldkaution gibt es eine wichtige gesetzliche Regelung.
Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution grundsätzlich getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen, sofern keine andere zulässige Anlageform vereinbart wurde. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. (gesetze-im-internet.de)
Das bedeutet:
Die Kaution besteht nicht unbedingt nur aus dem ursprünglichen eingezahlten Betrag.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen die entstandenen Erträge hinzu.
Ausnahme
Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht keine entsprechende Verzinsungspflicht nach § 551 Abs. 3 BGB. (gesetze-im-internet.de)
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei Wohnraum darf die Geldkaution grundsätzlich höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen.
Die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten werden bei dieser Berechnung nicht mitgerechnet. (gesetze-im-internet.de)
Beispiel
Nettokaltmiete:
900 €
Maximale Geldkaution:
900 € × 3
= 2.700 €
Wenn zusätzlich 250 € Nebenkosten gezahlt werden, werden diese 250 € nicht einfach zur Berechnungsgrundlage für die dreifache Kaution addiert.
Muss ich die Kaution auf einmal bezahlen?
Nein.
Wenn eine Geldsumme als Mietkaution zu leisten ist, darf der Mieter nach § 551 Abs. 2 BGB grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zahlen. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig; die weiteren zusammen mit den folgenden Mietzahlungen. (gesetze-im-internet.de)
Das ist besonders wichtig für Mieter, die beim Einzug nicht gleichzeitig mehrere Monatsmieten Kaution aufbringen können.
Kaution zurück nach der Wohnungsübergabe
Die Wohnungsübergabe ist ein wichtiger Moment.
Vor allem solltest du dokumentieren:
- Zustand der Räume
- Zählerstände
- Schlüssel
- vorhandene Schäden
- Vereinbarungen mit dem Vermieter
Ein Übergabeprotokoll kann später hilfreich sein.
Praktischer Tipp
Fotografiere bei der Übergabe:
- Böden
- Wände
- Türen
- Fenster
- Küche
- Bad
- Zähler
- eventuell vorhandene Schäden
Speichere die Bilder mit Datum.
Das ersetzt keine rechtliche Prüfung, kann aber bei späteren Streitigkeiten wertvolle Belege liefern.
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
Wenn nach einer angemessenen Prüfungszeit weiterhin nichts passiert, solltest du nicht einfach monatelang warten.
Der erste Schritt ist meistens:
Schriftlich nachfragen.
Zum Beispiel:
„Bitte teilen Sie mir mit, wann mit der Abrechnung und Rückzahlung meiner Mietkaution zu rechnen ist.“
Wenn der Vermieter konkrete Ansprüche nennt, kannst du diese prüfen.
Wenn dagegen gar keine nachvollziehbare Begründung kommt, kannst du die Rückzahlung beziehungsweise Abrechnung schriftlich verlangen.
Kaution schriftlich zurückfordern
Eine schriftliche Aufforderung sollte kurz und sachlich sein.
Du musst nicht sofort mit einem langen juristischen Schreiben beginnen.
Muster
Noch besser
Wenn du eine konkrete Frist setzen möchtest, sollte sie realistisch sein.
Bei einem bereits vollständig abgewickelten Mietverhältnis kann beispielsweise eine Frist von 14 Tagen für eine Antwort sinnvoll sein.
Das bedeutet nicht automatisch, dass nach exakt 14 Tagen bereits ein bestimmter rechtlicher Anspruch entsteht. Die konkrete Situation bleibt entscheidend.
Was tun, wenn der Vermieter nur einen Teil der Kaution auszahlt?
Das kann durchaus berechtigt sein.
Beispiel:
Kaution: 2.400 €
Der Vermieter zahlt:
2.000 €
und behält:
400 €
Dann sollte nachvollziehbar sein, warum die 400 € noch einbehalten werden.
Mögliche Gründe könnten beispielsweise sein:
- konkrete Schadensforderung
- offene Mietforderung
- erwartete Betriebskostennachzahlung
Wenn ein Teilbetrag zurückgehalten wird, kannst du eine Abrechnung der Kaution verlangen.
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution komplett einbehält?
Hier sollte man genauer hinschauen.
Fordere schriftlich eine Erklärung an:
Welche Forderung besteht?
Wie hoch ist sie?
Worauf basiert sie?
Welche Belege gibt es?
Warum wird die komplette Kaution benötigt?
Wenn der Vermieter eine konkrete Forderung nennt, sollte diese separat geprüft werden.
Wenn er überhaupt keine nachvollziehbare Erklärung gibt, kann eine rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Kaution und Mietschulden
Wenn noch offene Mietforderungen bestehen, kann die Kaution grundsätzlich als Sicherheit für Ansprüche des Vermieters relevant sein.
Die Kaution sollte aber nicht mit der letzten Monatsmiete verwechselt werden.
Deshalb nicht einfach sagen:
„Ich zahle die letzte Miete nicht, der Vermieter kann die Kaution nehmen.“
Das kann problematisch sein.
Mietzahlung und Kaution sind rechtlich unterschiedliche Dinge.
Auch wenn du erwartest, die Kaution später zurückzubekommen, solltest du die letzte fällige Miete nicht eigenmächtig mit der Kaution verrechnen.
Kaution bei Vermieterwechsel
Was passiert, wenn das Gebäude verkauft wird?
Für Wohnraum enthält § 566a BGB eine wichtige Regelung:
Bei einer Veräußerung tritt der Erwerber grundsätzlich in die durch die Kaution begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann der Mieter die Sicherheit bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Erwerber nicht erlangen, bleibt unter den gesetzlichen Voraussetzungen der bisherige Vermieter zur Rückgewähr verpflichtet. (gesetze-im-internet.de)
Für den Mieter bedeutet das:
Ein Eigentümerwechsel bedeutet nicht automatisch, dass die Kaution einfach „verschwindet“.
Was passiert mit der Kaution bei einem Nachmieter?
Ein Nachmieter übernimmt nicht automatisch deine Kautionsansprüche.
Wenn du ausziehst und eine andere Person in die Wohnung einzieht, sollte die Abrechnung deiner eigenen Kaution weiterhin zwischen dir und dem zuständigen Vermieter geklärt werden.
Eine direkte Übergabe der Kaution an den Nachmieter sollte nicht einfach ohne klare Vereinbarung erfolgen.
Kaution zurück nach mehreren Jahren
Wenn du mehrere Jahre in einer Wohnung gewohnt hast, bedeutet das nicht automatisch, dass der Vermieter jede altersbedingte Veränderung als Schaden berechnen darf.
Gerade bei:
- Böden
- Wänden
- Türen
- Armaturen
- Sanitäranlagen
muss zwischen normaler Abnutzung und ersatzpflichtiger Beschädigung unterschieden werden.
Der Zustand bei Einzug und die Entwicklung während der Mietzeit können dabei wichtig sein.
Deshalb ist ein altes Übergabeprotokoll vom Einzug besonders wertvoll.
Kaution und Schönheitsreparaturen
Hier solltest du besonders vorsichtig sein.
Nicht jede Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zu Renovierungsarbeiten verpflichtet, ist automatisch wirksam.
Auch die Frage, ob der Vermieter Kosten für Schönheitsreparaturen von der Kaution abziehen darf, hängt von der konkreten Vereinbarung und den Umständen ab.
Deshalb solltest du bei einem Kautionsabzug wegen:
Renovierung
oder
Schönheitsreparaturen
nicht allein aufgrund des Wortlauts des Vermieters entscheiden, ob die Forderung berechtigt ist.
Bei größeren Beträgen kann eine konkrete Prüfung sinnvoll sein.
Kaution zurück: Was ist mit der letzten Nebenkostenabrechnung?
Das ist ein besonders praktischer Fall.
Angenommen:
Du bist im März ausgezogen.
Der Abrechnungszeitraum endet aber im Dezember.
Dann kann die endgültige Betriebskostenabrechnung später erfolgen.
Der Vermieter kann unter Umständen einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn tatsächlich mit einer Nachforderung zu rechnen ist.
Aber:
Das bedeutet nicht automatisch, dass die komplette Kaution bis zur nächsten Abrechnung blockiert werden muss.
Die Höhe eines möglichen Einbehalts sollte sich an der konkreten Situation orientieren.
Beispiel: Kaution und offene Nebenkosten
Angenommen:
Kaution: 3.000 €
Nach aktuellem Stand könnte eine Betriebskostennachzahlung von ungefähr:
450 €
entstehen.
Der Vermieter zahlt beispielsweise:
2.550 €
zurück und behält:
450 €
bis zur Klärung der Betriebskosten.
Ob genau dieser Betrag im konkreten Fall angemessen ist, hängt von den tatsächlichen Umständen ab.
Das Beispiel zeigt nur das Prinzip:
Nicht automatisch die gesamte Kaution zurückhalten, wenn nur ein begrenzter Anspruch zu erwarten ist.
Kaution zurückfordern: Wann sollte ich handeln?
Wenn du gerade erst die Wohnung übergeben hast, musst du nicht sofort am nächsten Morgen mit einer Klage drohen.
Ein sinnvoller Ablauf ist:
Phase 1 – Übergabe
Dokumente und Fotos sichern.
Phase 2 – Abrechnung abwarten
Dem Vermieter eine angemessene Prüfungszeit lassen.
Phase 3 – Nachfrage
Schriftlich nach dem Stand fragen.
Phase 4 – Kaution anfordern
Wenn keine nachvollziehbare Abrechnung erfolgt, schriftliche Rückzahlung verlangen.
Phase 5 – Beratung
Wenn der Vermieter konkrete hohe Forderungen stellt oder die Kaution trotz Klärung nicht zurückzahlt, rechtliche Hilfe prüfen.
Kaution zurück: 8 Fehler, die Mieter vermeiden sollten
1. Letzte Miete einfach mit der Kaution verrechnen
Nicht eigenmächtig machen.
2. Übergabe nicht dokumentieren
Fotos und Protokoll können später wichtig sein.
3. Keine Kopie der Kautionszahlung behalten
Zahlungsnachweis aufbewahren.
4. Nur telefonisch nachfragen
Bei Streit ist schriftliche Kommunikation besser dokumentierbar.
5. Eine pauschale Einbehaltung akzeptieren
Nachfragen, welcher konkrete Anspruch dahintersteht.
6. „Drei Monate“ als feste gesetzliche Regel ansehen
Eine solche allgemeine starre Rückzahlungsfrist gibt es nicht.
7. Jeden Schaden automatisch akzeptieren
Normale Abnutzung ist nicht dasselbe wie ein ersatzpflichtiger Schaden.
8. Nebenkosten und Kaution vermischen
Beides sollte getrennt betrachtet und nachvollziehbar abgerechnet werden.
Kaution zurück: Praktische Checkliste
Beim Auszug
☐ Übergabeprotokoll erstellen
☐ Fotos machen
☐ Zählerstände dokumentieren
☐ Schlüsselübergabe dokumentieren
☐ neue Adresse mitteilen
☐ Kautionsnachweis aufbewahren
Nach dem Auszug
☐ Kautionsabrechnung abwarten
☐ eventuelle Einbehalte prüfen
☐ offene Nebenkosten berücksichtigen
☐ Schadenforderungen prüfen
☐ Rückzahlung schriftlich anfordern
Bei Problemen
☐ Vermieter schriftlich kontaktieren
☐ Grund des Einbehalts verlangen
☐ Höhe des Einbehalts verlangen
☐ Belege prüfen
☐ Frist für Antwort setzen
☐ bei größeren Streitwerten Beratung einholen
FAQ: Kaution zurück
Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Frist, nach der jede Mietkaution automatisch nach drei oder sechs Monaten ausgezahlt werden muss. Der Vermieter darf grundsätzlich eine angemessene Zeit zur Prüfung möglicher Ansprüche benötigen.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bestehen noch konkrete Ansprüche oder ist beispielsweise eine Betriebskostenabrechnung noch offen, kann ein angemessener Einbehalt möglich sein. Eine unbegründete oder unbegrenzte Zurückhaltung ist damit nicht automatisch gerechtfertigt.
Muss die Kaution nach drei Monaten zurück sein?
Nein. Eine allgemeine gesetzliche Drei-Monats-Frist für jede Mietkaution gibt es nicht.
Darf der Vermieter die Kaution wegen der Nebenkosten einbehalten?
Unter bestimmten Umständen kann ein angemessener Teil der Kaution zur Sicherung einer zu erwartenden Betriebskostennachforderung zurückbehalten werden. Ob und wie viel angemessen ist, hängt von den Umständen ab.
Darf der Vermieter die gesamte Kaution wegen einer kleinen Forderung behalten?
Nicht automatisch. Wenn nur eine begrenzte konkrete Forderung besteht, sollte geprüft werden, ob ein vollständiger Einbehalt tatsächlich gerechtfertigt ist.
Muss die Mietkaution verzinst werden?
Bei einer Geldkaution für normalen Wohnraum muss der Vermieter die Kaution grundsätzlich entsprechend § 551 Abs. 3 BGB getrennt anlegen; die Erträge stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Für Studenten- und Jugendwohnheime gilt eine gesetzliche Ausnahme. (gesetze-im-internet.de)
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei Wohnraum darf die Geldkaution grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskostenvorauszahlungen werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. (gesetze-im-internet.de)
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja. Bei einer Geldkaution darf der Mieter grundsätzlich drei gleiche monatliche Teilzahlungen leisten. (gesetze-im-internet.de)
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
Fordere zunächst schriftlich eine Abrechnung und Rückzahlung beziehungsweise eine Erklärung über den Einbehalt. Wenn die Angelegenheit nicht geklärt wird, kann bei Bedarf ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung eingeschaltet werden.
Kann der Vermieter Reparaturen von der Kaution abziehen?
Wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt, können entsprechende Ansprüche grundsätzlich relevant sein. Normale Abnutzung ist davon zu unterscheiden. Die konkrete Forderung sollte nachvollziehbar sein.
Was passiert mit der Kaution, wenn die Wohnung verkauft wird?
Bei einem Verkauf des Wohnraums tritt der Erwerber grundsätzlich in die Rechte und Pflichten aus der Mietsicherheit ein. Unter den Voraussetzungen des § 566a BGB kann auch der bisherige Vermieter weiterhin für die Rückgewähr verantwortlich sein. (gesetze-im-internet.de)
Wie lange kann der Vermieter Schadensersatz wegen einer Beschädigung verlangen?
§ 548 BGB sieht für Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache grundsätzlich eine sechsmonatige Verjährungsfrist ab Rückerhalt der Mietsache vor. Das ist aber nicht identisch mit einer pauschalen Rückzahlungsfrist für die Kaution. (gesetze-im-internet.de)
Fazit: Kaution zurück nach dem Auszug
Wer seine Kaution zurück möchte, sollte vor allem einen weit verbreiteten Irrtum vermeiden:
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regel, nach der jede Mietkaution automatisch nach drei Monaten zurückgezahlt werden muss.
Der Vermieter darf grundsätzlich prüfen, ob noch berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen. Dazu können beispielsweise Schäden, Mietrückstände oder eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung gehören.
Gleichzeitig ist die Kaution kein Geld, das der Vermieter unbegrenzt ohne nachvollziehbaren Grund behalten darf.
Für Mieter ist deshalb der beste Ansatz:
Übergabe dokumentieren → Abrechnung abwarten → Einbehalt prüfen → schriftlich Rückzahlung verlangen.
Auch die Höhe der ursprünglichen Kaution ist gesetzlich begrenzt. Bei Wohnraum sind grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten als Geldkaution zulässig. Die Kaution muss zudem grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden; die Erträge stehen dem Mieter zu. (gesetze-im-internet.de)
Wenn der Vermieter einen größeren Betrag wegen Schäden oder anderer Forderungen einbehält, sollte die konkrete Forderung geprüft werden. Bei einem größeren finanziellen Streit kann professionelle rechtliche Beratung sinnvoll sein.





