Mietvertrag kündigen Frist: 7 wichtige Regeln für Mieter
Mietvertrag kündigen Frist – genau diese Frage sollten Mieter klären, bevor sie ihre Kündigung abschicken.
Bei einem normalen unbefristeten Mietvertrag über Wohnraum gilt für Mieter grundsätzlich eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Dabei kommt es nicht nur darauf an, wann die Kündigung geschrieben oder abgeschickt wurde. Entscheidend ist vor allem, wann sie dem Vermieter zugeht.
Nach § 573c BGB ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Eine Vereinbarung, die die Kündigungsfrist zum Nachteil des Mieters verlängert, ist grundsätzlich unwirksam.
Das klingt zunächst einfach. In der Praxis entstehen aber schnell Fehler.
Ein Brief kommt einen Tag zu spät an. Ein Mieter verlässt sich auf einen Nachmieter. Eine E-Mail wird verschickt, obwohl die gesetzliche Schriftform erforderlich ist. Oder im Mietvertrag steht eine Mindestmietdauer.
Deshalb geht es in diesem Artikel nicht nur um die bekannte 3-Monats-Frist, sondern darum, wie du den tatsächlichen Kündigungstermin richtig bestimmst.
Inhaltsverzeichnis
- Mietvertrag kündigen Frist: Was gilt grundsätzlich?
-
- Die 3-Monats-Frist richtig verstehen
-
- Warum der dritte Werktag wichtig ist
-
- Zugang der Kündigung statt Versand
-
- Schriftform: Reicht eine E-Mail?
-
- Was muss in der Kündigung stehen?
-
- Was passiert bei einer verspäteten Kündigung?
-
- Kann ein Nachmieter die Frist verkürzen?
- Befristeter Mietvertrag
- Mindestmietdauer und Kündigungsausschluss
- Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung
- Fristlose Kündigung durch den Mieter
- Was passiert nach der Kündigung?
- Mietkaution nach dem Auszug
- Nebenkosten nach dem Auszug
- Praktische Berechnung der Kündigungsfrist
- Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Muster für die Kündigung
- Checkliste
- FAQ
- Fazit
Mietvertrag kündigen Frist: Was gilt grundsätzlich?
Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt für den Mieter grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die gesetzliche Regelung ist in § 573c BGB enthalten.
Danach ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Vereinfacht:
Kündigung geht rechtzeitig zu
↓
3. Werktag eines Monats
↓
Mietverhältnis endet am Ende des übernächsten Monats
Das bedeutet zum Beispiel:
| Zugang der Kündigung | Vertragsende |
|---|---|
| spätestens am 3. Werktag im Januar | Ende März |
| spätestens am 3. Werktag im Februar | Ende April |
| spätestens am 3. Werktag im März | Ende Mai |
Die konkrete Berechnung sollte bei wichtigen Terminen anhand des tatsächlichen Kalenders erfolgen.
1. Die 3-Monats-Frist richtig verstehen
Die häufig verwendete Aussage „Mieter haben drei Monate Kündigungsfrist“ ist grundsätzlich richtig, aber etwas vereinfacht.
Die Kündigungsfrist läuft nicht einfach ab dem Tag, an dem du deinen Brief schreibst.
Entscheidend ist der gesetzlich relevante Zugangstermin.
Beispiel
Du möchtest deine Wohnung zum:
30. September
beenden.
Dann muss die Kündigung grundsätzlich rechtzeitig im Juli beim Vermieter zugehen, damit der gesetzliche Stichtag eingehalten wird.
Wenn sie erst nach dem maßgeblichen dritten Werktag im Juli zugeht, kann sich das Vertragsende um einen weiteren Monat verschieben.
Das kann finanziell relevant sein.
2. Warum der dritte Werktag wichtig ist
§ 573c BGB nennt ausdrücklich den dritten Werktag eines Kalendermonats.
Das ist deshalb wichtig, weil Mieter häufig einfach drei Monate zurückrechnen.
Das kann zu Fehlern führen.
Beispiel
Du möchtest zum:
31. Dezember
kündigen.
Dann reicht es nicht, irgendwann im September einen Brief zu schreiben.
Die Kündigung muss rechtzeitig beim Vermieter zugehen.
Wenn der gesetzliche Stichtag verpasst wird, kann sich das Vertragsende verschieben.
Mein praktischer Rat
Wenn du deinen Auszug bereits planst, warte nicht bis zum letzten möglichen Tag.
Eine frühzeitige Kündigung reduziert das Risiko, dass ein Problem bei der Zustellung deine Planung verändert.
3. Zugang der Kündigung statt Versand
Das ist einer der wichtigsten Punkte beim Thema mietvertrag kündigen frist.
Viele Mieter denken:
„Ich habe den Brief am dritten Werktag abgeschickt, also ist die Frist eingehalten.“
Das ist nicht unbedingt richtig.
Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang beim Vermieter.
Deshalb solltest du zwischen diesen beiden Dingen unterscheiden:
Versand
und
Zugang
Wenn du die Kündigung mit normaler Post abschickst, kannst du nicht einfach davon ausgehen, dass sie am selben Tag beim Vermieter angekommen ist.
Wie kann ich den Zugang nachweisen?
Wenn der Kündigungstermin wichtig ist, solltest du eine Zustellmöglichkeit wählen, bei der sich der Zugang möglichst gut dokumentieren lässt.
Zum Beispiel:
- persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung
- geeigneter Zustellnachweis
- rechtzeitiger Versand mit ausreichendem Puffer
Bewahre außerdem eine Kopie des unterschriebenen Schreibens auf.
Gute Dokumentation
Speichere:
Kündigungsschreiben + Datum + Zustellnachweis
So kannst du später nachvollziehen, wann und wie die Kündigung übermittelt wurde.
4. Schriftform: Reicht eine E-Mail?
Hier solltest du vorsichtig sein.
Nach § 568 BGB bedarf die Kündigung eines Mietverhältnisses der schriftlichen Form.
Eine normale E-Mail oder WhatsApp-Nachricht sollte deshalb nicht als alleinige Kündigung verwendet werden.
Sichere Variante
Ein schriftliches, unterschriebenes Kündigungsschreiben.
Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen.
Was muss in der Kündigung stehen?
Ein Kündigungsschreiben muss kein kompliziertes juristisches Dokument sein.
Es sollte klar erkennbar sein:
- wer kündigt,
- welcher Mietvertrag gemeint ist,
- welche Wohnung betroffen ist,
- dass der Mietvertrag gekündigt wird,
- wann die Kündigung gelten soll,
- und wer unterschreibt.
Eine einfache Formulierung ist:
„Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Wenn du beim konkreten Datum unsicher bist, ist „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ häufig praktischer als ein möglicherweise falsches Datum.
5. Was passiert bei einer verspäteten Kündigung?
Angenommen, du willst zum 31. Oktober ausziehen.
Du verpasst aber den gesetzlichen Stichtag für die Kündigung.
Dann bedeutet das normalerweise nicht, dass deine Kündigung komplett unwirksam ist.
Vielmehr kann sie zum nächstmöglichen Termin wirksam werden.
Das kann einen zusätzlichen Mietmonat bedeuten.
Beispiel
Geplanter Auszug:
31. Oktober
Kündigung kommt zu spät.
Nächster möglicher Termin:
30. November
Dann kann für dich ein zusätzlicher Monat Mietzahlung entstehen.
Deshalb lohnt es sich, den Kündigungstermin vorher zu berechnen.
6. Kann ein Nachmieter die Kündigungsfrist verkürzen?
Das wird sehr häufig falsch verstanden.
Ein Nachmieter beendet deinen Mietvertrag nicht automatisch.
Nur weil du eine andere Person findest, die bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, endet dein Mietvertrag nicht automatisch sofort.
Der Vermieter kann einem früheren Vertragsende zustimmen.
Wenn er dies tut, sollte die Vereinbarung möglichst schriftlich festgehalten werden.
Beispiel
Du hast noch zwei Monate Kündigungsfrist.
Du findest einen geeigneten Nachmieter.
Der Vermieter erklärt schriftlich:
„Das Mietverhältnis endet zum 30. Juni.“
Dann hast du eine klare Grundlage.
Eine rein mündliche Aussage wie:
„Wenn du einen Nachmieter findest, können wir das machen.“
ist dagegen deutlich schlechter dokumentiert.
Kann ich mit einem Nachmieter immer früher ausziehen?
Nein.
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz:
„Drei Nachmieter anbieten = Mietvertrag sofort beendet.“
Die konkrete Situation hängt unter anderem vom Mietvertrag und von einer möglichen Vereinbarung mit dem Vermieter ab.
Deshalb solltest du bei einem geplanten vorzeitigen Auszug nicht nur einen Nachmieter suchen.
Du solltest gleichzeitig klären:
Zu welchem Datum beendet der Vermieter den bestehenden Vertrag?
7. Befristeter Mietvertrag: Gilt die normale Kündigungsfrist?
Nicht automatisch.
Bei einem befristeten Mietvertrag ist zunächst entscheidend, ob eine wirksame Befristung vereinbart wurde.
§ 575 BGB enthält besondere Regeln für Zeitmietverträge über Wohnraum.
Wenn der Mietvertrag wirksam bis zu einem bestimmten Datum befristet ist, endet er grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt.
Eine normale ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nicht automatisch möglich.
Deshalb prüfen:
- Ist der Vertrag wirklich befristet?
- Wurde ein gesetzlich zulässiger Befristungsgrund genannt?
- Gibt es eine besondere Kündigungsmöglichkeit?
- Besteht eventuell ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Bei einem befristeten Vertrag sollte man nicht einfach die normale Drei-Monats-Regel anwenden.
Mindestmietdauer und Kündigungsausschluss
Ein weiterer Sonderfall ist eine Mindestmietdauer oder ein vereinbarter Kündigungsausschluss.
Hier kann der Vertrag vorsehen, dass eine ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist.
Deshalb solltest du bei einem neu abgeschlossenen Mietvertrag nicht nur nach:
„Kündigungsfrist: drei Monate“
suchen.
Prüfe auch Begriffe wie:
- Kündigungsausschluss
- Mindestmietdauer
- Bindungsfrist
- befristeter Vertrag
Die genaue Formulierung kann entscheidend sein.
Mietvertrag kündigen Frist bei Indexmiete
Eine Indexmiete betrifft hauptsächlich die Entwicklung der Miethöhe.
Sie bedeutet nicht automatisch, dass die Kündigungsfrist für den Mieter eine andere ist.
Die Kündigungsfrist und die Mietanpassung sind zwei verschiedene Themen.
Bei einem Indexmietvertrag solltest du deshalb getrennt prüfen:
1. Welche Regelung gilt für die Miethöhe?
2. Welche Regelung gilt für die Kündigung?
Auf RegionGuide findest du dazu bereits unseren Artikel über Indexmiete.
Mietvertrag kündigen Frist nach einer Mieterhöhung
Eine interessante Ausnahme kann entstehen, wenn der Vermieter eine bestimmte Mieterhöhung verlangt.
§ 561 BGB sieht für bestimmte Mieterhöhungen nach § 558 oder § 559 ein Sonderkündigungsrecht des Mieters vor. Der Mieter kann innerhalb der gesetzlichen Frist außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Bei einer entsprechenden Kündigung tritt die Mieterhöhung nicht ein.
Das ist nicht dasselbe wie die normale Kündigung.
Deshalb:
Wenn du gerade eine Mieterhöhung erhalten hast und ohnehin ausziehen möchtest, prüfe zuerst, ob § 561 BGB relevant sein könnte.
Fristlose Kündigung durch den Mieter
Eine fristlose Kündigung ist etwas völlig anderes als die normale Kündigung.
Sie setzt grundsätzlich einen wichtigen Grund voraus.
§ 569 BGB enthält beispielsweise besondere Regelungen für bestimmte Fälle bei Wohnraum, unter anderem bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung oder einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens.
Einfach nur:
„Ich habe eine neue Wohnung gefunden und möchte sofort raus.“
reicht normalerweise nicht für eine fristlose Kündigung.
Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte deshalb der konkrete Sachverhalt geprüft werden.
Wann kann eine fristlose Kündigung relevant sein?
Mögliche gesetzliche Sonderfälle können beispielsweise mit:
- erheblichen Gesundheitsgefährdungen,
- schwerwiegenden Vertragsverletzungen,
- bestimmten erheblichen Beeinträchtigungen
zusammenhängen.
Aber:
Nicht jede Unannehmlichkeit ist ein wichtiger Grund.
Wenn du eine fristlose Kündigung erwägst, sollte der konkrete Fall möglichst fachkundig geprüft werden.
Vermieter kündigt: Ist die Frist gleich?
Nein.
Die Kündigungsregeln für Vermieter und Mieter sind nicht identisch.
Nach § 573 BGB benötigt der Vermieter für eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ein berechtigtes Interesse.
Außerdem verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist des Vermieters nach § 573c BGB nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Wichtig:
Wenn du als Mieter kündigst, gilt grundsätzlich die einfache gesetzliche Drei-Monats-Frist.
Die längeren Vermieterfristen gelten nicht einfach automatisch für den Mieter.
Was passiert nach der Kündigung?
Eine Kündigung beendet nicht sofort alle Verpflichtungen.
Bis zum tatsächlichen Ende des Mietverhältnisses musst du grundsätzlich weiterhin deine vertraglichen Pflichten erfüllen.
Dazu gehören insbesondere:
- Miete zahlen
- Wohnung ordnungsgemäß nutzen
- vereinbarte Pflichten beachten
- Übergabe vorbereiten
- Schlüssel zurückgeben
Danach können noch weitere Themen folgen.
Wohnungsübergabe nach der Kündigung
Vor der Übergabe solltest du die Wohnung gründlich dokumentieren.
Sinnvoll sind Fotos von:
- Wänden
- Böden
- Türen
- Fenstern
- Küche
- Badezimmer
- vorhandenen Schäden
- Zählerständen
Wenn ein Übergabeprotokoll erstellt wird, solltest du eine Kopie behalten.
Das ist besonders wichtig, wenn später über die Kaution oder mögliche Schäden diskutiert wird.
Kaution nach dem Mietende
Die Kündigung bedeutet nicht, dass die Mietkaution am selben Tag automatisch ausgezahlt werden muss.
Der Vermieter kann nach dem Ende des Mietverhältnisses prüfen, ob noch berechtigte Forderungen bestehen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Mietrückstände
- Schäden
- offene Betriebskosten
Wir haben das Thema bereits ausführlich behandelt:
Kaution zurück: Wann muss der Vermieter die Mietkaution auszahlen?
Nebenkosten nach dem Auszug
Auch wenn du bereits ausgezogen bist, kann später noch eine Nebenkostenabrechnung kommen.
Das liegt daran, dass die Betriebskosten häufig für einen bestimmten jährlichen Abrechnungszeitraum abgerechnet werden.
Nach § 556 BGB muss der Vermieter über vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnen und die Abrechnung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen.
Deshalb solltest du nach dem Auszug eine aktuelle Kontaktadresse hinterlassen.
Wenn später eine Abrechnung kommt, kannst du sie anhand unserer Anleitung Nebenkostenabrechnung prüfen.
Mietvertrag kündigen Frist: Beispielrechnung
Nehmen wir einen normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag.
Du möchtest zum:
31. August
ausziehen.
Nach der gesetzlichen Regelung muss die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag des entsprechenden Monats zugehen, damit die Beendigung zum Ablauf des übernächsten Monats möglich ist.
Einfaches Schema
Kündigung rechtzeitig im Juni
→
Juli
→
August
→
Mietende Ende August
Der genaue Stichtag muss anhand des konkreten Kalenders geprüft werden.
Warum du nicht bis zum letzten Tag warten solltest
Angenommen, der gesetzliche Stichtag ist der dritte Werktag.
Du schickst deinen Brief an diesem Tag ab.
Dann gibt es ein Problem:
Der Vermieter muss die Kündigung noch rechtzeitig erhalten.
Wenn der Zugang erst später erfolgt, kann sich das Vertragsende verschieben.
Deshalb ist die bessere Strategie:
Früh kündigen + Zugang dokumentieren.
Das kostet dich normalerweise nichts zusätzlich und reduziert das Risiko.
Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Wenn du den exakten Termin nicht selbst berechnen möchtest, kannst du im Schreiben formulieren:
„Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Danach:
„Bitte bestätigen Sie mir den konkreten Beendigungszeitpunkt schriftlich.“
Das ist besonders praktisch, wenn du unsicher bist, ob beispielsweise ein bestimmter Feiertag die Fristberechnung beeinflusst.
Muster: Mietvertrag kündigen
Wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben haben
Das solltest du nicht übersehen.
Wenn beispielsweise zwei Personen gemeinsam Mieter sind, sollte die Kündigung nicht einfach nur von einer Person unterschrieben werden.
Prüfe zunächst:
Wer steht tatsächlich als Mieter im Vertrag?
Wenn mehrere Personen Vertragsparteien sind, sollte die Kündigung entsprechend von den erforderlichen Personen erklärt werden.
5-Minuten-Prüfung vor dem Versand
Bevor du den Brief abschickst, prüfe:
Vertrag
☐ unbefristet oder befristet?
☐ Kündigungsausschluss?
☐ Mindestmietdauer?
Frist
☐ gewünschtes Vertragsende?
☐ dritter Werktag berücksichtigt?
☐ Zugang rechtzeitig?
Schreiben
☐ vollständige Adresse?
☐ eindeutige Kündigung?
☐ Datum?
☐ Unterschrift?
Nachweis
☐ Kopie gespeichert?
☐ Zugang dokumentiert?
Diese kurze Prüfung kann einen unnötigen zusätzlichen Mietmonat verhindern.
Checkliste: Mietvertrag kündigen Frist
| Prüfung | Erledigt |
|---|---|
| Mietvertrag herausgesucht | ☐ |
| Vertragsart geprüft | ☐ |
| Kündigungsausschluss geprüft | ☐ |
| gewünschtes Mietende bestimmt | ☐ |
| gesetzliche Frist geprüft | ☐ |
| dritter Werktag berücksichtigt | ☐ |
| Kündigung schriftlich erstellt | ☐ |
| alle notwendigen Mieter unterschrieben | ☐ |
| Zugang dokumentiert | ☐ |
| Übergabe geplant | ☐ |
| Kaution später angefordert/geprüft | ☐ |
| neue Kontaktadresse hinterlassen | ☐ |
Häufige Fehler bei der Kündigung
„Ich habe den Brief abgeschickt, also ist die Frist eingehalten.“
Nicht unbedingt. Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang.
„Ein Nachmieter reicht aus.“
Nein. Ein Nachmieter beendet den bestehenden Vertrag nicht automatisch.
„Eine WhatsApp-Nachricht reicht.“
Für die Kündigung eines Mietverhältnisses ist die Schriftform nach § 568 BGB vorgeschrieben.
„Drei Monate bedeutet genau 90 Tage.“
Nein. Die gesetzliche Regelung arbeitet mit dem dritten Werktag und dem übernächsten Monatsende.
„Eine neue Wohnung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.“
Normalerweise nicht.
„Kündigung und Kaution sind dasselbe.“
Nein. Die Kündigung beendet das Mietverhältnis; die Kaution wird anschließend hinsichtlich möglicher Ansprüche abgerechnet.
FAQ: Mietvertrag kündigen Frist
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats möglich ist.
Was bedeutet der dritte Werktag?
§ 573c BGB bestimmt, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist.
Zählt der Versand oder der Eingang der Kündigung?
Für die Frist ist grundsätzlich der Zugang der Kündigung beim Vermieter entscheidend. Deshalb sollte die Zustellung ausreichend früh und möglichst nachweisbar erfolgen.
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Für die Kündigung eines Mietverhältnisses ist grundsätzlich die Schriftform erforderlich. Eine normale E-Mail sollte deshalb nicht als alleinige Kündigung verwendet werden.
Kann ich den Mietvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden?
Das kann möglich sein, wenn der Vermieter einer früheren Vertragsbeendigung zustimmt oder ein besonderer rechtlicher Grund vorliegt. Ein Nachmieter allein beendet den Vertrag nicht automatisch.
Verkürzt ein Nachmieter die Kündigungsfrist?
Nicht automatisch. Eine frühere Beendigung sollte mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart werden.
Gilt die Drei-Monats-Frist bei einem befristeten Mietvertrag?
Nicht automatisch. Bei einem wirksam befristeten Mietvertrag gelten besondere Regeln. § 575 BGB regelt Zeitmietverträge.
Kann ich wegen einer Mieterhöhung schneller kündigen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB bestehen. Dafür gelten eigene Fristen.
Kann ich fristlos kündigen, weil ich eine neue Wohnung gefunden habe?
Eine neue Wohnung allein ist grundsätzlich kein Grund für eine fristlose Kündigung. Dafür muss ein entsprechender wichtiger Grund vorliegen.
Muss der Vermieter meine Kündigung bestätigen?
Eine Bestätigung ist praktisch, aber für die Wirksamkeit der Kündigung nicht allein entscheidend. Wichtig sind vor allem die formgerechte Kündigung und deren Zugang.
Was passiert mit der Kaution nach der Kündigung?
Nach dem Ende des Mietverhältnisses kann der Vermieter zunächst prüfen, ob noch berechtigte Ansprüche bestehen. Danach wird die Kaution entsprechend abgerechnet.
Was passiert mit der Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug?
Eine spätere Betriebskostenabrechnung kann auch nach dem Auszug noch erfolgen. Deshalb solltest du dem Vermieter deine aktuelle Kontaktadresse mitteilen.
Fazit: Mietvertrag kündigen Frist richtig berechnen
Die wichtigste Regel lautet:
Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt für Mieter grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Aber die Zahl „drei Monate“ allein reicht für eine sichere Kündigung nicht aus.
Du musst vor allem darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig beim Vermieter zugeht. Nach § 573c BGB ist sie spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Außerdem sollte die Kündigung schriftlich erfolgen.
Bei einem befristeten Mietvertrag, einer Mindestmietdauer, einem Kündigungsausschluss, einer Mieterhöhung oder einer außerordentlichen Kündigung können andere Regeln relevant sein.
Der praktisch sicherste Ablauf ist deshalb:
Mietvertrag prüfen → Kündigungstermin berechnen → schriftlich kündigen → Zugang nachweisen → Übergabe dokumentieren → Kaution und Nebenkosten anschließend klären.





