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Nebenwohnung anmelden 2026: Frist, Kosten & Hauptwohnung

Wohnsitz ohne Mietvertrag anmelden

Nebenwohnung anmelden 2026: Frist, Kosten & Hauptwohnung

Wer in Deutschland mehr als eine Wohnung nutzt, muss sich mit dem Thema Nebenwohnung beschäftigen.

Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie:

  • unter der Woche in einer anderen Stadt arbeiten,
  • eine Wohnung am Studienort haben,
  • am Wochenende bei der Familie wohnen,
  • eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt mieten,
  • zwischen zwei Wohnorten pendeln,
  • neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung beziehen.

Viele fragen sich dann:

Muss ich die zweite Wohnung anmelden?

In der Regel: Ja.

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland beziehen, muss diese grundsätzlich als Nebenwohnung gemeldet werden. Das Bundesmeldegesetz unterscheidet zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung.


Kurzantwort: Was ist eine Nebenwohnung?

Eine Nebenwohnung ist eine weitere Wohnung, die Sie neben Ihrer Hauptwohnung im Inland bewohnen.

Nach § 21 BMG gilt:

  • eine Wohnung ist die Hauptwohnung,
  • jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung.

Die Hauptwohnung ist grundsätzlich die Wohnung, die Sie vorwiegend benutzen.

Beispiel

Sie wohnen hauptsächlich in Berlin.

Von Montag bis Donnerstag arbeiten Sie aber in Hamburg und haben dort ebenfalls eine Wohnung.

Dann kann:

Berlin → Hauptwohnung

Hamburg → Nebenwohnung

sein.

Die konkrete Einordnung hängt von den tatsächlichen Wohnverhältnissen ab.


Hauptwohnung oder Nebenwohnung: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied ist wichtiger, als er zunächst klingt.

Begriff Bedeutung
Hauptwohnung Wohnung, die vorwiegend genutzt wird
Nebenwohnung Jede weitere Wohnung im Inland
Alleinige Wohnung Wenn keine weitere Wohnung vorhanden ist

Nach § 21 BMG muss eine Person mit mehreren Wohnungen gegenüber der Meldebehörde angeben, welche Wohnung die Hauptwohnung und welche weiteren Wohnungen Nebenwohnungen sind.


Wann muss ich eine Nebenwohnung anmelden?

Wenn Sie eine weitere Wohnung beziehen, die Sie neben Ihrer Hauptwohnung nutzen, müssen Sie diese grundsätzlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Das Bundesportal nennt hierfür eine Frist von zwei Wochen nach dem Einzug.

Beispiel

Sie haben Ihre Hauptwohnung in München.

Am 1. September 2026 beziehen Sie zusätzlich eine Wohnung in Nürnberg.

Dann müssen Sie die neue Wohnung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen als Nebenwohnung anmelden.


Muss ich eine Zweitwohnung anmelden?

Ja, wenn es sich tatsächlich um eine weitere Wohnung handelt, die Sie neben Ihrer Hauptwohnung bewohnen.

Der Begriff Zweitwohnung wird im Alltag häufig verwendet.

Melderechtlich spricht man von einer Nebenwohnung.

Deshalb:

Zweitwohnung = umgangssprachlicher Begriff

Nebenwohnung = melderechtlicher Begriff

Das ist wichtig, weil viele Suchanfragen zwar „Zweitwohnsitz anmelden“ lauten, die Behörden aber von „Nebenwohnung“ sprechen.


Was gilt bei zwei Wohnungen in Deutschland?

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, muss eine davon als Hauptwohnung bestimmt werden.

Alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.

§ 21 BMG verpflichtet die meldepflichtige Person, bei der An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen vorhanden sind und welche Wohnung die Hauptwohnung ist.

Beispiel

Sie haben:

Wohnung A – Köln

Wohnung B – Düsseldorf

Wohnung C – Frankfurt

Wenn Sie alle drei tatsächlich bewohnen, kann nicht jede Wohnung als Hauptwohnung eingetragen werden.

Eine Wohnung ist die Hauptwohnung.

Die anderen sind Nebenwohnungen.


Wie wird die Hauptwohnung bestimmt?

Grundsätzlich ist die Hauptwohnung die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird.

In bestimmten Fällen gelten zusätzliche gesetzliche Regeln.

Zum Beispiel gibt es besondere Vorschriften für:

  • verheiratete Personen,
  • eingetragene Lebenspartnerschaften,
  • minderjährige Personen.

Bei verheirateten Personen, die nicht dauerhaft getrennt leben, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie beziehungsweise des Lebenspartners maßgeblich.

Bei Minderjährigen gelten ebenfalls besondere Regelungen.


Was bedeutet „vorwiegend benutzt“?

Das bedeutet nicht einfach:

„Welche Wohnung gefällt mir besser?“

Es geht um die tatsächlichen Lebensverhältnisse.

Dabei kann beispielsweise eine Rolle spielen:

  • wo Sie überwiegend schlafen,
  • wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet,
  • wo Ihre Familie lebt,
  • wo Sie sich überwiegend aufhalten.

In Zweifelsfällen nennt § 22 BMG den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen als entscheidenden Gesichtspunkt.


Nebenwohnung anmelden: Welche Unterlagen brauche ich?

Die genauen Anforderungen können je nach Kommune unterschiedlich sein.

Typischerweise benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Wohnungsgeberbestätigung,
  • gegebenenfalls Meldeschein beziehungsweise Anmeldeformular,
  • bei Vertretung eine Vollmacht.

Das Bundesportal nennt für die Anmeldung einer Nebenwohnung insbesondere Ausweis/Reisepass und die Bestätigung des Wohnungsgebers.

Checkliste

☐ Personalausweis oder Reisepass

☐ Wohnungsgeberbestätigung

☐ Einzugsdatum

☐ vollständige Adresse der Nebenwohnung

☐ gegebenenfalls Anmeldeformular

☐ Vollmacht, falls eine andere Person den Antrag übernimmt


Brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung für die Nebenwohnung?

Grundsätzlich ja.

Auch bei einer Nebenwohnung spielt die Wohnungsgeberbestätigung eine wichtige Rolle.

Das Bundesportal nennt sie ausdrücklich als Unterlage für die Anmeldung einer Nebenwohnung.

Wenn Sie wissen möchten, was genau in dieser Bestätigung stehen muss, lesen Sie unseren ausführlichen Guide:

👉 Wohnungsgeberbestätigung 2026: Vorlage, Anmeldung & Fristen


Kann ich eine Nebenwohnung ohne Mietvertrag anmelden?

Der fehlende Mietvertrag allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Nebenwohnung nicht angemeldet werden kann.

Entscheidend sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse und die erforderliche Bestätigung des Wohnungsgebers.

Das kann beispielsweise bei:

  • einer Untermiete,
  • einer Wohnung bei einem Partner,
  • einer Wohnung bei Familienangehörigen

relevant sein.

Mehr dazu:

👉 Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag


Wo muss ich die Nebenwohnung anmelden?

Die Nebenwohnung wird bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet.

Je nach Stadt kann diese beispielsweise heißen:

  • Bürgeramt
  • Bürgerbüro
  • Einwohnermeldeamt
  • Meldebehörde
  • BürgerServiceCenter

Das konkrete Verfahren hängt von der Kommune ab.

Einige Städte ermöglichen eine Online-Anmeldung unter bestimmten Voraussetzungen, andere verlangen eine persönliche Vorsprache.

Das Bundesportal weist beispielsweise für Thüringen darauf hin, dass die Nebenwohnung dort grundsätzlich vor Ort angemeldet wird, während andere Regionen Online-Verfahren anbieten können.


Kann ich eine Nebenwohnung online anmelden?

Manchmal.

Die Online-Möglichkeit hängt von der zuständigen Kommune und Ihrer persönlichen Situation ab.

Einige Online-Verfahren haben zusätzliche Voraussetzungen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Volljährigkeit,
  • gültiger Personalausweis oder eID-Karte,
  • aktivierte Online-Ausweisfunktion,
  • persönliche PIN,
  • NFC-fähiges Smartphone,
  • AusweisApp,
  • entsprechendes Nutzerkonto.

Ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass Online-Anmeldung einer Nebenwohnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein kann.

Deshalb

Nicht davon ausgehen, dass jede Nebenwohnung deutschlandweit online angemeldet werden kann.

Immer zuerst die offizielle Website der zuständigen Meldebehörde prüfen.


Was kostet die Anmeldung einer Nebenwohnung?

Die melderechtliche Anmeldung selbst ist grundsätzlich gebührenfrei.

Das Bundesportal nennt beispielsweise für die Anmeldung einer Nebenwohnung in Thüringen keine Gebühren.

Aber:

Achtung: Zweitwohnungsteuer

Hier entsteht häufig Verwirrung.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann kostenlos sein.

Die Kommune kann aber zusätzlich eine Zweitwohnungsteuer erheben.

Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Beispiel

Anmeldung Nebenwohnung: kostenlos

Zweitwohnungsteuer: möglicherweise kostenpflichtig

Ob und wie viel Zweitwohnungsteuer anfällt, hängt von der jeweiligen Kommune ab.


Was ist die Zweitwohnungsteuer?

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer, die bestimmte Städte und Gemeinden auf das Innehaben einer Zweitwohnung erheben.

Sie ist nicht dasselbe wie die Anmeldung.

Deshalb sollte man nach dem Einzug nicht nur nach dem Bürgeramt schauen, sondern auch prüfen, ob am Ort der Nebenwohnung eine Zweitwohnungsteuer gilt.

Das Bundesportal weist ausdrücklich darauf hin, dass einige Städte eine Zweitwohnungsteuer erheben.


Muss ich für jede Nebenwohnung Zweitwohnungsteuer zahlen?

Nicht automatisch.

Das hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung und Ihrer konkreten Situation ab.

Es können beispielsweise besondere Regelungen oder Befreiungen bestehen.

Deshalb sollte man nicht pauschal sagen:

„Nebenwohnung = immer Zweitwohnungsteuer.“

Das ist zu vereinfacht.

Prüfen Sie die Satzung beziehungsweise die offiziellen Informationen der Stadt, in der sich die Nebenwohnung befindet.


Nebenwohnung für Studenten

Eine häufige Situation betrifft Studierende.

Beispiel

Sie wohnen weiterhin überwiegend bei Ihren Eltern in Hannover.

Für Ihr Studium mieten Sie zusätzlich ein Zimmer in Göttingen.

Wenn beide Wohnungen tatsächlich bewohnt werden, kann die Wohnung in Göttingen als Nebenwohnung relevant sein.

Hier sollte geprüft werden:

  • Welche Wohnung ist die Hauptwohnung?
  • Wird die zweite Wohnung tatsächlich bewohnt?
  • Gibt es eine Wohnungsgeberbestätigung?
  • Erhebt die Stadt Zweitwohnungsteuer?
  • Welche kommunalen Regeln gelten?

Gerade bei Studenten können die steuerlichen und melderechtlichen Folgen voneinander abweichen.


Nebenwohnung für Berufspendler

Auch Berufspendler können betroffen sein.

Beispiel

Ihre Familie lebt in Stuttgart.

Sie arbeiten dauerhaft in Frankfurt und haben dort zusätzlich eine Wohnung.

Dann kann die Frankfurter Wohnung eine Nebenwohnung sein, während Stuttgart Ihre Hauptwohnung bleibt.

Welche Wohnung als Hauptwohnung gilt, richtet sich nicht einfach nach dem Ort Ihres Arbeitsplatzes.

Die gesetzlichen Regeln zur Hauptwohnung und zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen sind entscheidend.


Nebenwohnung bei Wochenendpendlern

Ein typisches Modell:

Montag bis Freitag: Wohnung B

Freitagabend bis Montag: Wohnung A

Hier muss trotzdem geprüft werden, welche Wohnung melderechtlich Hauptwohnung ist.

Die tatsächliche Nutzung allein an einzelnen Tagen entscheidet nicht immer isoliert.

Insbesondere bei Ehepaaren und Familien gelten zusätzliche gesetzliche Regeln.


Was passiert, wenn sich die Hauptwohnung ändert?

Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

§ 21 Abs. 4 BMG sieht vor, dass eine Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung mitzuteilen ist.

Beispiel

Bisher:

Hamburg = Hauptwohnung

Berlin = Nebenwohnung

Nach einem dauerhaften Lebensmittelpunktwechsel:

Berlin = Hauptwohnung

Dann muss der Wohnungsstatus entsprechend geändert werden.


Kann eine Nebenwohnung zur Hauptwohnung werden?

Ja.

Wenn sich Ihre tatsächliche Lebenssituation ändert, kann eine bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung werden.

Dann muss der Wohnungsstatus bei der Meldebehörde entsprechend geändert werden.

Das Bundesportal beschreibt ausdrücklich den Fall einer Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung beziehungsweise alleinigen Wohnung.


Wie melde ich eine Nebenwohnung ab?

Wenn Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung an dieser Stelle beziehen, müssen Sie den Auszug entsprechend melden.

§ 21 Abs. 4 BMG enthält hierfür spezielle Regeln.

Wichtig ist:

Nebenwohnung nicht einfach vergessen, wenn Sie ausziehen.

Prüfen Sie bei einem Umzug immer, welche Wohnsitze weiterhin bestehen.


Nebenwohnung oder Hauptwohnung: Beispiele

Situation Hauptwohnung Nebenwohnung
Nur eine Wohnung Diese Wohnung Keine
Familie in Köln, Arbeitswohnung Frankfurt meist Köln, abhängig von Umständen Frankfurt
Hauptwohnsitz Berlin + Studienwohnung Leipzig abhängig von tatsächlicher Situation möglicherweise Leipzig
Drei tatsächlich bewohnte Wohnungen eine davon die anderen
Umzug von Hamburg nach München München nach dem Wechsel Hamburg nur, wenn weiter bewohnt

Bei Grenzfällen sollte die konkrete Situation mit der zuständigen Meldebehörde geklärt werden.


Was passiert, wenn ich die Nebenwohnung nicht anmelde?

Wer eine meldepflichtige Wohnung nicht ordnungsgemäß anmeldet, kann gegen melderechtliche Pflichten verstoßen.

Das Bundesportal weist darauf hin, dass verspätete Anmeldungen mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Deshalb ist die beste Strategie:

Einzug → Wohnungsgeberbestätigung → innerhalb von zwei Wochen anmelden.


Nebenwohnung anmelden: Schritt für Schritt

Schritt 1: Wohnsituation prüfen

Haben Sie bereits eine Hauptwohnung?

Wenn ja, prüfen Sie, ob die neue Wohnung als Nebenwohnung gilt.

Schritt 2: Hauptwohnung bestimmen

Bei mehreren Wohnungen ist eine Wohnung die Hauptwohnung.

Die Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend benutzte Wohnung.

Schritt 3: Wohnungsgeberbestätigung besorgen

Fordern Sie die Bestätigung für die neue Wohnung an.

Schritt 4: Frist beachten

Die Nebenwohnung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Schritt 5: Bürgeramt prüfen

Prüfen Sie, ob die Anmeldung persönlich oder online möglich ist.

Schritt 6: Unterlagen vorbereiten

Ausweis, Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls Formular bereithalten.

Schritt 7: Zweitwohnungsteuer prüfen

Nach der Anmeldung sollten Sie prüfen, ob die Kommune eine Zweitwohnungsteuer erhebt.


Checkliste Nebenwohnung 2026

Vor dem Einzug

☐ Habe ich bereits eine Hauptwohnung?

☐ Wird die neue Wohnung tatsächlich bewohnt?

☐ Wer ist der Wohnungsgeber?

☐ Kann ich eine Wohnungsgeberbestätigung bekommen?

Nach dem Einzug

☐ Einzugsdatum notieren

☐ Anmeldung innerhalb von zwei Wochen organisieren

☐ Haupt- und Nebenwohnung korrekt angeben

☐ Personalausweis/Reisepass bereithalten

☐ kommunale Zweitwohnungsteuer prüfen

Nach der Anmeldung

☐ Meldebestätigung aufbewahren

☐ prüfen, ob weitere Behörden informiert werden müssen

☐ bei späterem Auszug Nebenwohnung abmelden


Häufige Fehler

„Eine zweite Wohnung muss ich nicht anmelden.“

Falsch.

Wenn es sich um eine weitere Wohnung handelt, die Sie neben Ihrer Hauptwohnung bewohnen, besteht grundsätzlich eine Meldepflicht.

„Zweitwohnungsteuer bedeutet, dass die Anmeldung Geld kostet.“

Nicht unbedingt.

Die Anmeldung und die Zweitwohnungsteuer sind zwei verschiedene Dinge.

„Ich kann selbst entscheiden, welche Wohnung Hauptwohnung ist.“

Nicht vollständig.

Die gesetzlichen Regeln berücksichtigen insbesondere die vorwiegende Nutzung und bei bestimmten Personen weitere Kriterien.

„Nebenwohnung muss immer persönlich angemeldet werden.“

Nicht überall.

Das Verfahren hängt von der Kommune ab. Manche Behörden bieten unter bestimmten Voraussetzungen Online-Dienste an.

„Ich habe keine Wohnungsgeberbestätigung, weil ich keinen klassischen Mietvertrag habe.“

Der fehlende Mietvertrag allein ist nicht entscheidend. Die tatsächliche Wohnsituation und die Wohnungsgeberbestätigung sind wichtiger.

Mehr dazu:

👉 Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag


FAQ: Nebenwohnung anmelden 2026

Was ist eine Nebenwohnung?

Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland neben der Hauptwohnung.

Wie schnell muss ich eine Nebenwohnung anmelden?

Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung?

Die Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend benutzte Wohnung. Jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung.

Muss ich eine Zweitwohnung anmelden?

Wenn Sie eine weitere Wohnung im Inland beziehen und tatsächlich bewohnen, müssen Sie sie grundsätzlich als Nebenwohnung anmelden.

Ist die Anmeldung einer Nebenwohnung kostenlos?

Die melderechtliche Anmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei. Eine separate Zweitwohnungsteuer kann aber je nach Kommune anfallen.

Muss ich für eine Nebenwohnung Zweitwohnungsteuer zahlen?

Nicht automatisch. Das hängt von der jeweiligen Kommune und den dort geltenden Regelungen ab.

Brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Ja, diese gehört grundsätzlich zu den Unterlagen für die Anmeldung einer Nebenwohnung.

Kann ich eine Nebenwohnung online anmelden?

In manchen Kommunen ja. Die Voraussetzungen und der Umfang des Online-Verfahrens unterscheiden sich regional.

Kann meine Nebenwohnung später zur Hauptwohnung werden?

Ja. Wenn sich Ihre tatsächlichen Wohnverhältnisse ändern, kann der Wohnungsstatus geändert werden.

Muss ich die Hauptwohnung bei einem Wechsel ändern?

Ja. Eine Änderung der Hauptwohnung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.

Kann ich zwei Hauptwohnungen haben?

Nein. Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist eine davon die Hauptwohnung; die anderen sind Nebenwohnungen.

Was passiert, wenn ich aus der Nebenwohnung ausziehe?

Wenn Sie die Nebenwohnung aufgeben und keine neue Wohnung dort beziehen, muss der Auszug entsprechend gemeldet werden.

Kann ein Student eine Nebenwohnung haben?

Ja, wenn neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung tatsächlich bewohnt wird. Die konkrete Haupt-/Nebenwohnungseinstufung und mögliche Zweitwohnungsteuer sollten geprüft werden.

Kann ein Berufspendler eine Nebenwohnung haben?

Ja. Eine zusätzliche Wohnung am Arbeitsort kann grundsätzlich eine Nebenwohnung sein. Welche Wohnung Hauptwohnung ist, richtet sich nach den gesetzlichen Kriterien.


Fazit

Eine Nebenwohnung anmelden müssen Sie grundsätzlich dann, wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland beziehen und diese tatsächlich bewohnen.

Der wichtigste Unterschied:

Hauptwohnung = vorwiegend benutzte Wohnung

Nebenwohnung = jede weitere Wohnung im Inland

Für die Anmeldung gilt grundsätzlich eine Zwei-Wochen-Frist nach dem Einzug.

Die Anmeldung selbst ist grundsätzlich gebührenfrei. Trotzdem sollten Sie prüfen, ob am Ort der Nebenwohnung eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird.

Wer mehrere Wohnungen hat, sollte außerdem darauf achten, dass der Wohnungsstatus im Melderegister die tatsächliche Lebenssituation korrekt widerspiegelt.


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