Wohnungsgeberbestätigung kurz erklärt
Wer in Deutschland eine neue Wohnung bezieht, benötigt für die Anmeldung beim Bürgeramt grundsätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung.
Damit bestätigt der Wohnungsgeber gegenüber der Meldebehörde, dass eine bestimmte Person tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.
Die Bestätigung enthält unter anderem den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Adresse der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen der meldepflichtigen Personen. Grundlage ist § 19 Bundesmeldegesetz (BMG).
Wichtig: Ein Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung grundsätzlich nicht. Bei der Anmeldung wird die Bestätigung beziehungsweise bei elektronischer Übermittlung das entsprechende Zuordnungsmerkmal benötigt.
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, mit dem der Wohnungsgeber den Einzug einer Person bestätigt.
Sie wird häufig auch als:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Vermieterbescheinigung
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
- Bestätigung des Wohnungsgebers
bezeichnet.
Der offizielle Begriff im Bundesmeldegesetz lautet Bestätigung des Wohnungsgebers.
Das Dokument wird benötigt, damit die Meldebehörde überprüfen kann, dass die angegebene Wohnung tatsächlich bezogen wurde.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
In vielen Fällen ist der Vermieter beziehungsweise Eigentümer der Wohnungsgeber.
Es gibt aber mehrere Möglichkeiten.
Vermieter ist Eigentümer
Dann stellt normalerweise der Vermieter beziehungsweise Eigentümer die Bestätigung aus.
Hausverwaltung
Wenn der Eigentümer eine Hausverwaltung mit der Vermietung beauftragt hat, kann auch die beauftragte Person oder Verwaltung die Bestätigung ausstellen.
Untermiete
Bei einer Untermiete kann grundsätzlich auch der Hauptmieter als Wohnungsgeber auftreten.
Das ist besonders wichtig bei WGs und Untermietverhältnissen.
Eigene Immobilie
Wenn Sie selbst Eigentümer der Wohnung sind und dort einziehen, gelten besondere Regeln. In diesem Fall kann die Bestätigung als Eigenerklärung erfolgen.
Wann brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Sie brauchen sie grundsätzlich bei der Anmeldung einer neu bezogenen Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde.
Das gilt beispielsweise, wenn Sie:
- erstmals eine eigene Wohnung beziehen,
- innerhalb Deutschlands umziehen,
- in eine neue Stadt ziehen,
- eine WG beziehen,
- eine Wohnung zur Untermiete beziehen,
- eine neue Hauptwohnung anmelden.
Das Bundesportal weist darauf hin, dass die Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung vorzulegen ist.
Wohnungsgeberbestätigung und Anmeldung: Wie hängt das zusammen?
Die beiden Dinge gehören direkt zusammen.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Für diese Anmeldung benötigen Sie grundsätzlich die Bestätigung des Wohnungsgebers.
Einfaches Beispiel
Sie ziehen am 1. September 2026 in eine neue Wohnung.
Dann sollten Sie:
1. September → Einzug
bis 15. September → Anmeldung beim Bürgeramt
Für die Anmeldung benötigen Sie unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung.
Welche Angaben muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
Das ist einer der wichtigsten Punkte.
Nach § 19 BMG muss die Bestätigung bestimmte Angaben enthalten. Dazu gehören:
| Angabe | Erforderlich |
|---|---|
| Name des Wohnungsgebers | Ja |
| Anschrift des Wohnungsgebers | Ja |
| Name des Eigentümers, falls abweichend | Ja |
| Anschrift der Wohnung | Ja |
| Einzugsdatum | Ja |
| Namen der meldepflichtigen Personen | Ja |
Der Wohnungsgeber darf die Bestätigung selbst oder durch eine entsprechend beauftragte Person ausstellen lassen.
Wohnungsgeberbestätigung Vorlage: Wie sieht sie aus?
Eine Wohnungsgeberbestätigung kann beispielsweise folgende Informationen enthalten:
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeber:
Max Mustermann
Musterstraße 10
10115 Berlin
Eigentümer der Wohnung:
Max Mustermann
Wohnungsanschrift:
Musterstraße 20
10115 Berlin
Einziehende Person:
Anna Beispiel
Einzugsdatum:
01.09.2026
Ort, Datum
Unterschrift des Wohnungsgebers
Das ist lediglich ein Beispiel zur Orientierung. Für die tatsächliche Anmeldung sollten Sie möglichst das Formular Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde verwenden, wenn dort ein eigener Vordruck bereitgestellt wird.
Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung selbst schreiben?
Wenn Sie selbst der Wohnungsgeber sind, können Sie die erforderliche Bestätigung grundsätzlich selbst ausstellen.
Wenn Sie dagegen Mieter sind, können Sie nicht einfach selbst eine Wohnungsgeberbestätigung für Ihre Anmeldung erstellen.
Die Bestätigung darf nach § 19 BMG nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Eine selbst erstellte Bestätigung des Mieters ersetzt deshalb nicht automatisch die Bestätigung des Wohnungsgebers.
Reicht der Mietvertrag als Wohnungsgeberbestätigung?
Nein, grundsätzlich nicht.
Ein Mietvertrag und eine Wohnungsgeberbestätigung sind zwei verschiedene Dokumente.
Der Mietvertrag zeigt beispielsweise, dass ein Mietverhältnis besteht.
Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt dagegen den tatsächlichen Einzug gegenüber der Meldebehörde.
Das Bundesportal weist ausdrücklich darauf hin, dass der Mietvertrag die Wohnungsgeberbestätigung nicht ersetzt.
Deshalb:
Mietvertrag ≠ Wohnungsgeberbestätigung
Wenn das Bürgeramt die Wohnungsgeberbestätigung verlangt, sollten Sie nicht einfach nur den Mietvertrag mitbringen.
Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Normalerweise erhalten Sie die Bestätigung direkt von Ihrem Wohnungsgeber.
Schritt 1: Vermieter kontaktieren
Bitten Sie Ihren Vermieter um eine Wohnungsgeberbestätigung.
Schritt 2: Angaben kontrollieren
Überprüfen Sie:
- Ihren Namen
- die Wohnungsadresse
- das Einzugsdatum
- die Angaben zum Wohnungsgeber
Schritt 3: Anmeldung beim Bürgeramt
Nehmen Sie die Bestätigung zur Anmeldung mit oder verwenden Sie das elektronische Zuordnungsmerkmal, wenn der Wohnungsgeber die Bestätigung elektronisch übermittelt hat.
Schritt 4: Meldebestätigung aufbewahren
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Meldung. Bewahren Sie diese Unterlagen auf.
Wie lange hat der Vermieter Zeit?
Der Wohnungsgeber muss die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit der Anmeldung einfach zwei Wochen warten sollten.
Ihre eigene Meldepflicht besteht grundsätzlich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Deshalb ist es sinnvoll:
Wohnungsgeberbestätigung möglichst direkt nach dem Einzug besorgen → Termin beim Bürgeramt erledigen → Unterlagen aufbewahren.
Was tun, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht gibt?
Das kann unangenehm sein, aber Sie sollten die Situation nicht einfach ignorieren.
Nach § 19 Abs. 2 BMG gilt:
Wenn der Wohnungsgeber die Bestätigung verweigert oder Sie sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig erhalten, müssen Sie dies der Meldebehörde unverzüglich mitteilen.
Was sollten Sie praktisch tun?
- Vermieter schriftlich kontaktieren.
- Wohnungsgeberbestätigung ausdrücklich verlangen.
- Nachricht oder E-Mail aufbewahren.
- Wenn die Bestätigung nicht kommt, Meldebehörde informieren.
- Erklären, dass Sie sich anmelden möchten, die Bestätigung aber nicht erhalten.
Wichtig: Nicht einfach die Anmeldung aufgeben, nur weil der Vermieter nicht reagiert.
Kann der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung verweigern?
Ein Wohnungsgeber hat nach § 19 BMG eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.
Wenn die Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Das Bundesportal nennt hierfür eine mögliche Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.
Für den Mieter ist deshalb wichtig:
Nicht selbst eine falsche Bestätigung erstellen.
Stattdessen sollte die Meldebehörde informiert werden.
Kann man die Wohnungsgeberbestätigung online bekommen?
Das hängt von der zuständigen Meldebehörde ab.
Viele Städte und Gemeinden stellen eigene Formulare online zur Verfügung.
Außerdem sieht § 19 BMG eine elektronische Bestätigung gegenüber der Meldebehörde vor, sofern die zuständige Behörde diesen Zugang eröffnet hat. In diesem Fall erhält der Wohnungsgeber ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, das die meldepflichtige Person bei der Anmeldung verwenden kann.
Das bedeutet:
Online-Formular verfügbar? → Formular der eigenen Stadt/Gemeinde verwenden.
Elektronische Wohnungsgeberbestätigung möglich? → Zuordnungsmerkmal verwenden.
Die konkreten Möglichkeiten können sich je nach Kommune unterscheiden.
Ist die Wohnungsgeberbestätigung kostenlos?
Für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Das Bundesportal weist dies ausdrücklich aus.
Wenn jemand für eine normale Wohnungsgeberbestätigung plötzlich eine zusätzliche „Bearbeitungsgebühr“ verlangt, sollten Sie genau prüfen, wofür diese Zahlung verlangt wird.
Wohnungsgeberbestätigung bei einer WG
Bei einer WG kommt es darauf an, wie das Mietverhältnis organisiert ist.
Hauptmieter + Untermieter
Wenn Sie Untermieter sind, kann der Hauptmieter als Wohnungsgeber auftreten.
Mehrere Hauptmieter
Wenn mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag haben, sollten die Angaben aller meldepflichtigen Personen korrekt erfasst werden.
Neue Person zieht in eine bestehende WG
Die neu einziehende Person benötigt grundsätzlich eine entsprechende Bestätigung für die Anmeldung.
Wohnungsgeberbestätigung bei Untermiete
Auch bei einer Untermiete sollte die Anmeldung korrekt erfolgen.
Ein häufiger Fehler ist der Gedanke:
„Ich bin nur Untermieter, deshalb brauche ich keine Wohnungsgeberbestätigung.“
Das stimmt so nicht.
Bei einer Untermiete kann der Hauptmieter als Wohnungsgeber gelten.
Wenn Sie also beispielsweise ein Zimmer in einer Wohnung mieten, sollten Sie vor der Anmeldung klären, wer die Bestätigung ausstellt.
Wohnungsgeberbestätigung bei eigener Wohnung
Wenn Sie Ihre eigene Immobilie beziehen, sind Sie nicht gleichzeitig Mieter und Vermieter.
Für den Einzug in die eigene Wohnung sieht das Verfahren deshalb eine entsprechende Eigenerklärung vor. Das Bundesportal Bayern weist ausdrücklich darauf hin.
Hier sollten Sie die Vorgaben Ihrer zuständigen Meldebehörde beachten.
Wohnungsgeberbestätigung bei Umzug innerhalb Deutschlands
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der neuen Wohnung anmelden.
Für die neue Wohnung benötigen Sie grundsätzlich wieder eine entsprechende Wohnungsgeberbestätigung.
Ein wichtiger Punkt:
Sie müssen sich bei einem normalen Umzug innerhalb Deutschlands grundsätzlich nicht separat bei der alten Meldebehörde abmelden.
Die neue Anmeldung erledigt den entsprechenden melderechtlichen Vorgang.
Wohnungsgeberbestätigung vs. Meldebescheinigung
Die beiden Dokumente werden häufig verwechselt.
| Dokument | Wer stellt es aus? | Zweck |
|---|---|---|
| Wohnungsgeberbestätigung | Wohnungsgeber | Bestätigt den Einzug |
| Meldebescheinigung | Meldebehörde | Bestätigt die erfolgte Anmeldung |
| Mietvertrag | Vermieter/Mieter | Regelt das Mietverhältnis |
Kurz gesagt:
Wohnungsgeberbestätigung → vor bzw. bei der Anmeldung
Meldebescheinigung → nach der Anmeldung
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Was passiert ohne Wohnungsgeberbestätigung?
Wenn Ihnen die Bestätigung fehlt, sollten Sie nicht einfach eine falsche Adresse oder ein erfundenes Dokument verwenden.
Wenn der Wohnungsgeber die Bestätigung verweigert oder Sie sie nicht rechtzeitig erhalten, müssen Sie dies der Meldebehörde unverzüglich mitteilen. Genau das sieht § 19 Abs. 2 BMG vor.
Die Meldebehörde kann dann mit Ihnen klären, wie weiter vorzugehen ist.
Timeline: Wohnungsgeberbestätigung nach dem Einzug
Tag 1 – Einzug
Sie ziehen tatsächlich in die Wohnung ein.
Erste Tage
Fordern Sie die Wohnungsgeberbestätigung an, falls Sie sie noch nicht erhalten haben.
Innerhalb von 2 Wochen
Sie müssen grundsätzlich Ihre neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Spätestens 2 Wochen nach Einzug
Der Wohnungsgeber muss die Bestätigung grundsätzlich ausgestellt haben.
Wenn die Bestätigung fehlt
Meldebehörde unverzüglich informieren.
Checkliste: Wohnungsgeberbestätigung 2026
Vor dem Bürgeramt-Termin:
☐ Wohnungsgeberbestätigung erhalten
☐ Name korrekt geschrieben
☐ Wohnungsadresse kontrolliert
☐ Einzugsdatum kontrolliert
☐ Namen aller meldepflichtigen Personen geprüft
☐ Angaben zum Wohnungsgeber vorhanden
☐ Eigentümerangabe vorhanden, falls erforderlich
☐ Personalausweis oder Reisepass dabei
☐ Termin bzw. Online-Anmeldung geprüft
☐ Kopie oder Foto der Bestätigung gespeichert
Die häufigsten Fehler
1. Mietvertrag mit Wohnungsgeberbestätigung verwechseln
Der Mietvertrag ersetzt die Bestätigung grundsätzlich nicht.
2. Einzugsdatum falsch angeben
Das Einzugsdatum gehört zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben.
3. Zwei-Wochen-Frist ignorieren
Die Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
4. Selbst eine Bestätigung erstellen
Als Mieter dürfen Sie nicht einfach selbst die Rolle des Wohnungsgebers übernehmen.
5. Vermieterproblem nicht melden
Wenn Sie die Bestätigung nicht bekommen, sollten Sie die Meldebehörde unverzüglich informieren.
6. Falsche Adresse verwenden
Eine Wohnungsanschrift darf nicht für eine Anmeldung zur Verfügung gestellt werden, wenn kein tatsächlicher Bezug stattfindet oder beabsichtigt ist. Das ist nach § 19 BMG verboten.
FAQ zur Wohnungsgeberbestätigung
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt gegenüber der Meldebehörde, dass eine Person tatsächlich in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Sie ist in § 19 BMG geregelt.
Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Grundsätzlich der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person. Das kann beispielsweise der Eigentümer, eine Hausverwaltung oder bei einer Untermiete der Hauptmieter sein.
Wie lange hat der Vermieter für die Wohnungsgeberbestätigung Zeit?
Der Wohnungsgeber muss die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen.
Wie lange habe ich für die Anmeldung Zeit?
Die Anmeldung bei der Meldebehörde muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Reicht der Mietvertrag für die Anmeldung?
Nein. Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung grundsätzlich nicht.
Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
Unter anderem Name und Anschrift des Wohnungsgebers, gegebenenfalls Name des Eigentümers, Adresse der Wohnung, Einzugsdatum und Namen der meldepflichtigen Personen.
Was mache ich, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht gibt?
Informieren Sie die zuständige Meldebehörde unverzüglich darüber, dass Sie die Bestätigung nicht erhalten.
Kann eine Hausverwaltung die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Ja, wenn sie vom Eigentümer beziehungsweise Wohnungsgeber entsprechend beauftragt wurde.
Brauche ich als Untermieter eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja, grundsätzlich benötigen Sie für die Anmeldung einen entsprechenden Nachweis. Bei einer Untermiete kann der Hauptmieter als Wohnungsgeber gelten.
Ist die Wohnungsgeberbestätigung kostenlos?
Für die Ausstellung fallen grundsätzlich keine Gebühren an.
Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung online bekommen?
Das hängt von der zuständigen Kommune ab. Viele Behörden stellen Formulare online bereit; teilweise ist auch eine elektronische Bestätigung möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsgeberbestätigung und Meldebescheinigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt den Einzug durch den Wohnungsgeber. Die Meldebescheinigung wird dagegen von der Meldebehörde nach der erfolgten Anmeldung ausgestellt.
Fazit
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiger Bestandteil der Wohnsitzanmeldung in Deutschland.
Wer eine neue Wohnung bezieht, sollte sich möglichst früh darum kümmern. Die Anmeldung bei der Meldebehörde muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Gleichzeitig ist der Wohnungsgeber verpflichtet, die Einzugsbestätigung spätestens innerhalb dieser Frist auszustellen.
Besonders wichtig ist:
Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung sind nicht dasselbe.
Wenn der Vermieter oder Wohnungsgeber die Bestätigung nicht ausstellt, sollten Sie nicht einfach abwarten. Informieren Sie die zuständige Meldebehörde unverzüglich.
Und bei einer WG oder Untermiete lohnt es sich, vorher genau zu klären, wer als Wohnungsgeber gilt.




